Vernehmlassung GasVG: Es braucht eine gesamtheitliche Sicht

Ein Schlüsselfaktor der Transition des Energiesystems liegt in der Sektorkopplung. Diese setzt die Schaffung geeigneter Voraussetzungen im Rechtsrahmen voraus. Es braucht schlanke, einfach umzusetzende und langfristig verlässliche regulatorische Vorgaben für den Gasmarkt. Der VSE hat zum Gasversorgungsgesetz Stellung genommen.
30.01.2020

Der Bundesrat will mit der Schaffung eines Gasversorgungsgesetzes (GasVG) Rechtssicherheit schaffen; das Gesetz ist seit letztem Oktober in Vernehmlassung. Als Branchendachverband vertritt der VSE die Interessen der Unternehmen der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Zahlreiche seiner Mitgliedsunternehmen sind als Querverbundsunternehmen tätig und vom vorliegenden Gesetzesentwurf direkt betroffen. Der VSE hat seine Stellungnahme zum GasVG am 29. Januar 2020 eingereicht.

Das sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Der VSE begrüsst eine spezialrechtliche Regelung des Gasmarktes, um einer ungeordneten Liberalisierung zuvorzukommen. Dabei braucht es minimale, schlanke, einfach umzusetzende und langfristig verlässliche regulatorische Vorgaben.
  • Das Gesamtsystem soll aus energetischer, klimapolitischer wie aus volkswirtschaftlicher Perspektive optimiert werden und die Regelung der Versorgungssicherheit dienen sowie unternehmerische Anreize bieten. Entsprechend müssen die Rahmenbedingungen in den verschiedenen Gesetzgebungen (StromVG, EnG, CO2-Gesetz, GasVG, sowie MUKEN) aufeinander abgestimmt sein.
  • Damit der Umbau des Energiesystems und die Sektorkopplung gelingen können, ist anzustreben, dass die bestehende Gasnetzinfrastruktur in wesentlichen Teilen erhalten bleibt. Dazu ist insbesondere sicherzustellen, dass weiterhin ausreichend Investitionsanreize im Netzbereich bestehen (d.h. Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen Weiterbestand oder Transformation im Sinn der Sektorkopplung).
  • Der VSE äussert keine Präferenz bezüglich des Marktöffnungsgrades. Aus Sicht des VSE sind die Gründe des Bundesrats für die vorgeschlagene Schwelle von 100 MWh zu wenig ersichtlich.
  • Das Zweivertragsmodell (Entry-Exit-Modell) erscheint dem VSE eine zweckmässige Lösung, da es sich um ein für Lieferanten, Händler und Kunden einfaches Marktzugangsmodell handelt.
  • Analog dem Strombereich lehnt der VSE die Liberalisierung des Messwesens ab

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.