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VSE Neuregelung Wasserzins
Tagesanzeiger-Beitrag vom 21.01.2019
Ein Vergleich der obligatorischen Abgaben für die Wasserkraftproduzenten in sieben europäischen Ländern fördert grosse Unterschiede zutage – zum Nachteil der Schweizer Produzenten.
VSE-Präsentation Stromabkommen 20180530
Technische Informationen zum Anschluss und Betrieb von Ladegeräten an das Verteilnetz. Das PDF mit den Druckdaten finden Sie hier: www.strom.ch/ladestationen-druck
Technische Informationen zum Anschluss und Betrieb von Ladegeräten an das Verteilnetz. Druckdaten-PDF. Die Web-Version finden Sie hier: www.strom.ch/ladestationen
Der persönliche Leitfaden vermittelt in kompakter und kurzer Form die wichtigsten Informationen im Bereich Arbeitssicherheit und Erste Hilfe in der Strombranche. Dank seinem praktischen Taschenformat kommt er überall mit und kann somit in kritischen Situationen schnell die nötigen Hinweise liefern.
Gesamtübersicht über die für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz notwendigen Massnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Anforderungen für die Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels eines Netzbetreiberschaltkontaktes
Dieses Dokument beschreibt eine standardisierte Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels einer drahtgeführten Kommunikationsstrecke zu einer Signalquelle des Netzbetreibers.
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.