Stromgesetz (Mantelerlass)

Eine sichere und bezahlbare Stromversorgung ist die Grundlage unserer hohen Lebensqualität und unseres Wohlstands. Das Stromgesetz stellt die Weichen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz und macht ihre Energieversorgung unabhängiger vom Ausland.
Abstimmung vom 9. Juni 2024
Klares JA zu mehr Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien
Mit dem überwältigenden JA zum Stromgesetz fordert die Stimmbevölkerung unmissverständlich mehr sauberen Schweizer Strom. Das Abstimmungsergebnis ist ein deutliches Bekenntnis zum Umbau unseres Energiesystems und formuliert einen klaren Auftrag, die vielen Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion jetzt umzusetzen.

Das müssen Sie wissen

  • Wir alle brauchen Strom. Wirtschaft und Gesellschaft sind auf eine sichere und allzeit funktionierende Stromversorgung angewiesen.
  • Das Stromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien und bringt die Schweiz entscheidende Schritte weiter im Klimaschutz. Es trägt vielen Interessen Rechnung.
  • Mit dem klaren JA zum Stromgesetz am 9. Juni bekennt sich die Bevölkerung zum Umbau des Energiesystems und fordert unmissverständlich mehr sauberen Schweizer Strom.

Wirtschaft und Gesellschaft sind auf eine sichere und allzeit funktionierende Stromversorgung angewiesen. Strom brauchen wir überall und jederzeit – ohne Strom steht die Schweiz still. Deshalb hat die Versorgungssicherheit für die Schweiz oberste Priorität. Die Energiekrise hat uns gezeigt, wie schwerwiegend und teuer die Folgen für unseren Alltag und unsere Unternehmen wären, wenn nicht genug Strom zur Verfügung steht.

Die Schweiz muss mehr sauberen Strom im Inland produzieren. Heute sind wir im Winter zu abhängig vom Ausland. Zudem will die Schweiz den CO2-Ausstoss auf netto null senken. Dazu müssen Verkehr, Heizungen und Teile der Industrie mit Strom statt mit Benzin, Diesel, Gas und Öl betrieben werden. Deshalb steigt der Strombedarf.

Die Energiezukunft sichern wir mit dem Stromgesetz. Um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, hat das Parlament im September 2023 das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet, kurz Stromgesetz (ehemals Energie-Mantelerlass). Es ist ein breit abgestützter Kompromiss. Es gibt vor, wie viel erneuerbare Energie ausgebaut werden soll, wie das machbar ist, wo Energieproduktionsanlagen gebaut werden dürfen, und wo nicht. Und es fördert die Energieeffizienz.

Ziele des Stromgesetzes

Wir sichern die Stromversorgung.

Die Schweiz braucht mehr Strom. Die einzigen Stromproduktionsanlagen, die heute rasch zugebaut werden können, sind erneuerbare Energien. Mehr als 80 Prozent des geplanten neuen Stromausbaus werden Solaranlagen auf Häusern und weiteren bestehenden Infrastrukturen sein. Um sicher durch den Winter zu kommen, sind zusätzliche Wasser- und Windkraftwerke sowie Solaranlagen in den Bergen zwingend. Je mehr verschiedene Technologien eingesetzt werden, desto stabiler und widerstandsfähiger ist die Stromversorgung der Schweiz.

Wir machen uns unabhängiger vom Ausland.

Die Schweiz hängt im Winter zu stark von Strom aus den Nachbarländern ab. Das bringt erhebliche Versorgungsrisiken. Gefährliche Abhängigkeiten, wie sie uns mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine dramatisch vor Augen geführt wurden, müssen wir überwinden.  Deshalb ist es so wichtig, die inländische Stromproduktion auszubauen.

Wir nehmen Rücksicht auf Umwelt- und Landschaftsschutz.

Das neue Stromgesetz bringt Stromproduktion und Umwelt- und Landschaftsschutz in Einklang. Es schafft klare Leitplanken, wo neue Projekte realisiert werden dürfen und wo nicht. Davon profitieren Natur- und Umweltschutz, weil wichtige Biotope von nationaler Bedeutung sowie Wasser- und Zugvogelreservate explizit für den Bau von Stromproduktionsanlagen ausgeschlossen sind.

Wir schützen das Klima.

Nebst einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung ist eine intakte Umwelt ein wichtiger Standortfaktor. Ein gesundes Klima ist die Grundlage dafür. Um unsere Klimaziele bis 2050 zu erreichen (CO2-Emmissionen auf netto null reduzieren), müssen wir fossile Energien in Verkehr, Wärme, Industrie mit sauberem Strom ersetzen. Deshalb müssen wir jetzt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien vorwärts machen.

Wir gehen effizienter mit Energie um.

Strom ist effizienter als fossile Energien (u.a. Öl, Gas). Werden Fahrzeuge, Heizungen usw. elektrifiziert, sinkt – trotz steigendem Stromverbrauch – der Gesamtenergieverbrauch. Zudem macht das Stromgesetz den Energieversorgungsunternehmen verbindliche Vorgaben, Effizienzmassnahmen in den Interessen der Konsument/innen umzusetzen.

Wir schaffen Grundlagen für stabile Strompreise.

Eine bezahlbare Stromversorgung ist ein zentraler Standortfaktor. Das Stromgesetz schafft gute Investitionsmöglichkeiten für eine verlässliche Stromversorgung und gleichzeitig auch attraktive Grundlagen für die Beteiligung aller beim Auf- und Ausbau insb. von PV-Anlagen. Zudem regelt es die Strompreisbildung in der Grundversorgung neu und macht Stromlieferanten Vorgaben für eine risikoarme Strombeschaffung am Markt, so dass Strompreisanstiege, wie sie in den letzten Jahren vorgekommen sind, nicht mehr in diesem Ausmass eintreten können.

Vom Stromgesetz profitieren alle

Das Stromgesetz ist ein Kompromisswerk, dass vielen Interessen Rechnungen trägt, und auch deshalb im Parlament von allen Parteien angenommen wurde (Ständerat = 44:0; Nationalrat = 177:19), was eine Seltenheit ist bei Vorlagen von dieser Tragweite.

Vom Stromgesetz profitieren alle, weil es wesentliche Fortschritte und Verbesserungen in verschiedenen Bereichen der Stromversorgung bringt. Es beinhaltet:

  • Massnahmen für die Versorgungssicherheit mit Strom – insbesondere im Winter.
  • Ziele, Massnahmen und Finanzierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz.
  • klare Vorgaben, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien gegenüber den Umwelt- und Naturinteressen Vorrang hat und wo nicht.
  • Massnahmen, wie «vertretbare» Eingriffe in die Umwelt und Natur kompensiert werden müssen.
  • den Schutz von Biotopen und Reservaten von nationaler Bedeutung.
  • Beschleunigung der raumplanerischen Abläufe für neue Energieproduktionsanlagen.
  • Ziele und Massnahmen für die Energieeffizienz, so dass der Energieverbrauch pro Person bis 2050 halbiert werden kann.
  • Vorgaben, den Energieverbrauch pro Person und Jahr bis 2035 um 13% gegenüber dem Jahr 2000 zu senken und den Stromverbrauch im Winter mithilfe von Effizienzmassnahmen um 2 TWh zu reduzieren.
  • Anreize für Innovation über Datenverfügbarkeit, Nutzung von Flexibilitäten und Effizienzdienstleistungen.
  • Rahmenbedingungen für einen intelligenten Netzausbau (u.a. Peakshaving = Begrenzung der PV-Einspeisung).
  • Bürgerbeteiligungen über lokale Elektrizitätsgemeinschaften und Möglichkeiten zum bidirektionalen Laden.
  • Stärkung des Stromsystems über die Einbindung von dezentralen Speichern und die dynamische Netznutzungstarifierung.

Grundlagen und Fakten zum Stromgesetz

Das Stromgesetz in Zahlen

  • Ausbauziele generell: Die erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft sollen 35 TWh bis 2035 und 45 TWh bis 2050 liefern. Die Wasserkraft, das Rückgrat der Stromversorgung, soll ihre Produktion auf 37,9 TWh im 2035 und auf 39,2 TWh im 2050 steigern.
  • Ausbauziele Winterstromproduktion aus erneuerbaren Energien: Sie soll bis 2040 um 6 TWh ausgebaut werden, wovon 2 TWh sicher abrufbar aus Speicherwasserkraft sein müssen. Entsprechende Projekte werden im Gesetz explizit aufgeführt (siehe auch runder Tisch Wasserkraft).
  • Energieverbrauchsreduktion: Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2035 um 13% und bis 2050 um 5% gegenüber 2000 gesenkt werden. Zudem soll der Stromverbrauch für die Versorgungssicherheit im Winter mithilfe von neuen Effizienzinstrumenten um 2 TWh reduziert werden.