Effizienz

Der effiziente Umgang mit Strom ist eine wesentliche Massnahme, um den Verbrauchsanstieg infolge der Dekarbonisieurng möglichst gering zu halten und damit die Versorgungssicherheit zu stärken. Mit dem Stromgesetz setzt sich die Schweiz verbindliche Verbrauchs- und Effizienzziele beim Strom und verpflichtet die Elektrizitätslieferanten, Effizienzmassnahmen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern umzusetzen.

Das müssen Sie wissen

  • Laut dem Stromgesetz soll der jährliche Stromverbrauch pro Person bis 2035 um 13% und bis 2050 um 5% gegenüber 2000 sinken. Zudem soll der Stromverbrauch für die Versorgungssicherheit im Winter mithilfe von neuen Effizienzinstrumenten bis 2035 um 2 TWh reduziert werden. 
  • Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein neues Instrument gesetzlich verankert worden: Effizienzverpflichtungen für Elektrizitätslieferanten (ProEffizienz).
  • Die Zielvorgabe wird mit Effizienzmassnahmen bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz erreicht. Elektrizitätslieferanten müssen die umgesetzten Massnahmen nachweisen können.
  • Die Umsetzung der Effizienzverpflichtung ist noch nicht praxistauglich genug. Der VSE macht Vorschläge, wie effektivere Effizienzsteigerungen möglich sind.

Effizienzziele im Stromgesetz

Mit der Annahme des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 setzt sich die Schweiz Verbrauchs- und Effizienzziele: Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2035 um 13% und bis 2050 um 5% gegenüber 2000 sinken. Zudem soll der Stromverbrauch für die Versorgungssicherheit im Winter mithilfe von neuen Effizienzinstrumenten bis 2035 um 2 TWh reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet das Stromgesetz die Elektrizitätslieferanten, Effizienzmassnahmen im Bereich Strom bei ihren Endverbraucherinnen und Endverbrauchern umzusetzen.

Lieferanten erhalten eine Zielvorgabe für ihre Effizienzverpflichtung. Die Zielvorgabe wird vom Bundesrat im Verhältnis zum jährlichen Stromabsatz des Lieferanten festgelegt. Massgebend für die Zielvorgabe sind Lieferungen an Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der Schweiz. Der Zwischenhandel ist von der Zielvorgabe nicht betroffen. Lieferanten können die Effizienzdienstleistungen im Bereich Strom selbst erbringen oder diese Tätigkeit auslagern. Zudem können sie Nachweise von anderen Lieferanten oder von Dritten erwerben, um die Zielvorgabe zu erfüllen. Das Bundesamt für Energie (BFE) wird eine Liste mit standardisierten Massnahmen publizieren, für die es keine Zulassung braucht und deren Stromeinsparung mit einer Pauschalberechnung beziffert werden kann. Andere Massnahmen müssen als «Nicht standardisierte Massnahmen» beim BFE zur Zulassung beantragt werden.

Standpunkt VSE: Umsetzung muss praxistauglich(er) sein

Der VSE steht hinter den Verbrauchs- und Effizienzzielen des Stromgesetz und macht sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Effizienzverpflichtung stark, damit diese zum Erfolg wird und effektiv zu einem effizienteren Umgang mit Strom führt. Aus Sicht des VSE braucht es folgende Anpassungen in den Verordnungen:

  • Die vorgesehenen anrechenbaren Massnahmen schränken die Elektrizitätslieferanten zu stark ein. Stattdessen sollten sämtliche Massnahmen unter der Voraussetzung anrechenbar sein, dass die Stromeinsparungen plausibel und nach wissenschaftlichen Gütekriterien quantifiziert werden können.
  • Die Zielvorgabe sollte zu Beginn bei 0.5 Prozent starten und erst nach ein paar Jahren und mehr Erfahrung schrittweise erhöht werden. Neue Märkte brauchen Zeit, bis sie etabliert und liquide genug sind. Der aktuell vorgesehene Zielwert von 2 Prozent ist zu hoch.
  • Damit der Wettbewerb nicht verzerrt wird, müssen möglichst viele Lieferanten verpflichtet werden, Effizienzmassnahmen umzusetzen. Der Schwellenwert sollte bei einer Stromliefermenge von 500 Megawattstunden liegen – analog zur Stromkennzeichnung – und nicht bei 10 Gigawattstunden. 
  • Um Effizienznachweise zu verhältnismässigen Transaktionskosten zu tauschen und den Markt dafür zu fördern, braucht es ein unabhängiges, webbasiertes und zentrales Register, welches die Zielvorgaben pro Lieferanten ausweist und ermöglicht, dass Massnahmen eingereicht sowie Nachweise ausgestellt und transferiert werden können.

Effizienz effektiv steigern

Unterstützung für unsere Mitglieder

  • Wir informieren laufend über die aktuellen Entwicklungen und weisen auf wichtige Updates zum Umsetzungsprozess hin. 
  • Zudem ist der VSE Partner der «Schweizer Stromspar-Challenge», die unseren Mitgliedern als Kanal zu ihren Kundinnen und Kunden zur Umsetzung von Effizienzmassnahmen dient. 
  • Bald bieten wir auch Schulungen zur Umsetzung der Effizienzverpflichtungen an. Wir informieren diesbezüglich zur gegebenen Zeit.

Effizienzverpflichtungen: Grundlagen

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Exkurs

Die Schweiz hat sich Energie- und Klimaziele gesetzt, die den Umbau des Energiesystems nötig machen. Konkret müssen fossile Energien in der Mobilität, Wärme-/Kälteerzeugung sowie der Industrie mit Elektrizität aus CO2-neutraler Produktion substituiert werden. Durch die Elektrifizierung der Energieversorgung kann die Schweiz massive Effizienzgewinne erzielen. Denn Strom hat einen deutlich höheren Wirkungsgrad als fossile Brennstoffe. Während der Primärenergiebedarf der gesamten Energieversorgung durch die Elektrifizierung sinkt, wird jedoch die Nachfrage nach Strom bzw. der Stromverbrauch stark steigen (gemäss VSE Studie «Energiezukunft 2050» aus dem Jahr 2022 von heute rund 60 Terawattstunden auf 80-90 TWh bis 2050). Um diesen Anstieg einzudämmen, bildet die Steigerung der Stromeffizienz einen Grundpfeiler der Energiestrategie.

Es gibt zahlreiche Effizienzmassnahmen, -projekte und -vorgaben. Dies nicht nur im Bereich Strom, sondern für alle Energieträger, also auch für fossile Energien. Die Effizienzverpflichtung aus dem Stromgesetz, die auf dieser Seite thematisiert werden, betrifft nur den Bereich Strom und ist eine Massnahme von vielen für einen effizienteren Umgang mit Strom.