Aktuell im Parlament

Als Dachverband der Strombranche vertritt der VSE die Interessen seiner Mitglieder unter anderem gegenüber der Politik. Auf dieser Seite zeigt der Verband, was aus seiner Sicht in der aktuellen Session des Parlaments zu Reden gibt und für die Branche relevant ist.

Sommersession 2024


BATE: Nationalrat sagt JA zu strengeren Transparenzvorschriften

Der Nationalrat hat das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegrosshandel (BATE, 23.083) einstimmig angenommen. Das BATE ist Teil der Nachfolgeregelungen für den «Rettungsschirm». Es unterstellt alle Schweizer Transaktionen, Handelsaufträge und Insiderinformationen, die einen Einfluss auf die Preise der Energiegrosshandelsmärkte haben könnten, einer Übermittlungs- bzw. Veröffentlichungspflicht.

Der Nationalrat hat der Minderheit seiner UREK zugestimmt, welche den Begriff der Marktmanipulation möglichst eng fassen will. So soll nur vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln darunterfallen und sanktioniert werden. Der Rat ist damit auch der Empfehlung des VSE gefolgt.

Es ist matchentscheidend, dass es im BATE keinen «Swiss Finish» gibt, der Zusatzaufwand und Wettbewerbsnachteile für die Schweizer EVU bedeuten würde. Das BATE soll möglichst analog zu den bestehenden europäischen Regelungen (REMIT) gestaltet sowie für kleinere und mittlere Unternehmen und Verteilnetzbetreiber pragmatisch umsetzbar sein.

Das BATE geht nun in den Ständerat.

Beziehung Schweiz-EU: Parlament unterstützt Klärung der Stromzusammenarbeit

Nebst der Abstimmung zum Stromgesetz fand am 9. Juni 2024 auch die Europawahl statt. Inwiefern die neue Zusammensetzung des Parlaments die Beziehung Schweiz-EU beeinflussen wird, bleibt abzuwarten. Während die Verhandlungen über ein Stromabkommen mit der EU im Rahmen des Paketansatzes des Bundesrates in vollem Gange sind, feiert die Schweiz am 21. Juni 2024 das 25-Jahre-Jubiläum des bilateralen Wegs.

Parallel zu den laufenden Verhandlungen über ein Stromabkommen mit der EU überwies das Parlament in der Sommersession zwei Motionen an den Bundesrat. Es unterstützt damit die Klärung der Stromzusammenarbeit mit der EU im Rahmen eines Stromabkommens. Gleichzeitig regt es die Verhandlung technischer Vereinbarungen an, einerseits als Übergangslösung zur Sicherung der Netzstabilität bis zum Abschluss des Stromabkommens (Motion 21.4500), andererseits als Alternative für den Fall, dass das Stromabkommen nicht zustande kommen sollte (Motion 21.3500).

Der VSE unterstützt die Verhandlungen über das Stromabkommen mit der EU. Technische Vereinbarungen können vorübergehend einen Beitrag leisten zur Sicherung der Netzstabilität. Sie stellen langfristig jedoch keine Alternative zum Stromabkommen dar. Im Rahmen der Verhandlungen über das Stromabkommen erarbeitet der VSE Lösungsvorschläge für eine praktikable und allseits akzeptable Strommarktöffnung.

Netz-Beschleunigung

Der Nationalrat trat nicht auf einen Vorstoss der Grünen Fraktion zur Verfahrensbeschleunigung beim Ausbau der Stromnetze ein. Das Anliegen ist damit aber nicht vom Tisch. Der Bundesrat hat dazu unlängst zwei Vorlagen angekündigt: Zum einen wird er voraussichtlich in den kommenden Wochen eine Gesetzesrevision vorlegen, und zum anderen Ende Jahr eine Vernehmlassung auf Verordnungsstufe eröffnen.

Für den VSE ist klar, dass die Straffung des Bewilligungsprozesses für Netzprojekte auf allen Netzebenen eine unabdingbare Ergänzung zum Stromgesetz und zum Beschleunigungserlass für die Produktion ist. Ohne Netz kein Strom. Der VSE hat bereits verschiedene Hebel identifiziert und erarbeitet entsprechende Vorschläge im Hinblick auf die vom Bundesrat angekündigten Vernehmlassungsvorlagen.

Bundesrat muss Roadmap zur Stromversorgungssicherheit vorlegen

Der Nationalrat überwies ein Postulat (22.3708) der Grünliberalen Fraktion, das den Bundesrat auffordert, eine Roadmap vorzulegen, wie die Stromversorgungssicherheit der Schweiz kurz-, mittel- und langfristig garantiert werden kann. Darin muss der Bundesrat aufzeigen, welche Technologien für Produktion, Effizienz und Verbrauchsreduktion in welchem Zeithorizont zur Verfügung stehen, wie gross das jeweilige Potenzial ist und was diese voraussichtlich kosten werden. Zu jeder Technologie und jedem Zeitabschnitt muss spezifiziert werden, in wessen Zuständigkeit die Realisation der Produktions- und Effizienzpotenziale fällt. Der Bundesrat muss nun innert zwei Jahren einen entsprechenden Bericht ausarbeiten.

Motion zur Ladeinfrastruktur für Elektromobilität nimmt ersten Schritt

Der Nationalrat hat einen Vorstoss gutgeheissen, der den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherstellen will. Als nächstes berät der Ständerat die Motion (23.3936). Der VSE steht der Ausbreitung der Elektromobilität positiv gegenüber – dazu braucht es Ladeinfrastruktur sowohl im privaten Bereich als auch im öffentlichen Raum. Für einen sichere und effiziente Integration der Ladestationen in die Verteilnetze ist die Steuerbarkeit zentral, also dass Ladestationen «kommunikationsfähig» sind und dem Verteilnetzbetreiber ein Lastmanagement ermöglichen.

Geothermie für die Wärmeversorgung

Der Nationalrat verlangt vom Bundesrat, dass dieser das Potenzial von Geothermie für die Wärmeversorgung prüft und eine Roadmap zur Erschliessung des Potenzials aufzeigt. In der Schweiz gibt es nur die Geothermie-Anlage in Riehen BS, die seit 30 Jahren die Erdwärme in mittleren Tiefen erfolgreich nutzt. Gemäss überwiesenem Postulat (22.3843) ist das Potenzial dieser klimafreundlichen Wärmenutzung gross und die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Zudem bestehen weniger Risiko und Aufwand bei der Geothermie zur Wärmegewinnung als zur Stromversorgung, weil weniger tief gebohrt werden müsse.

Aktuell in unserem Fokus


WACC erneut unter Beschuss

Der Bundesrat möchte die Entschädigung für das in die Schweizer Stromnetze und Stromproduktion investierte, langfristig gebundene Kapital senken. Die Vorlage dazu ging am 14. Juni 2024 in die Vernehmlassung. Die Anpassung des WACC-Konzepts wäre Gift für die dringend notwendigen Investitionen in unsere Energieversorgung und widerspricht den Zielen des Stromgesetzes, für die sich das Schweizer Stimmvolk soeben klar und deutlich ausgesprochen hat.

Biodiversität schützen und trotzdem Nein stimmen

Am 13. Juni 2024 fand die Medienkonferenz des Komitees gegen die Biodiversitätsinitiative mit Beteiligung des VSE statt. Direktor Michael Frank stellte klar: «Ein Nein zur Biodiversitätsinitiative bedeutet nicht, gegen mehr Biodiversität zu sein.» Eine Annahme der Biodiversitätsinitiative bei der Abstimmung vom 22. September 2024 würde dem Stromgesetz abrupt den Stecker ziehen und sämtliche Türen, die es für das Voranbringen der Energiewende öffnet, auf einen Schlag schliessen. Die grösste Bedrohung für die Biodiversität ist aber der Klimawandel. Um das Klima und somit die Biodiversität zu schützen, müssen wir fossile Energien mit sauberem Schweizer Strom ersetzen. Der Ausbau der Stromproduktion und der Erhalt der Biodiversität sind kein Widerspruch und werden es dank des Stromgesetzes auch in Zukunft nicht sein. Dass entsprechende Projekte sogar zu mehr Biodiversität beitragen können, zeigen zahlreiche Beispiele wie das Kraftwerk Rossens im Lac de Gruyère.

Stellungnahme zu den Anforderungen an systemrelevante Unternehmen

Mit einer Änderung des StromVG will der Bundesrat dazu beitragen, die Stabilität der Stromversorgung ab 2027 zu gewährleisten. Dann läuft nämlich der «Rettungsschirm» (FiREG) aus, welcher in der Energiekrise 2022 erlassen wurde. Die nun vorgeschlagene Änderung des StromVG enthält Vorgaben zur Unternehmensführung, zur Liquidität und zum Eigenkapital der als systemrelevant eingestuften Unternehmen. Diese Vorgaben greifen tief in die unternehmerischen Freiheiten ein und verursachen einen hohen Zusatzaufwand, ohne merklich zur Stärkung der Versorgungssicherheit beizutragen. Für den VSE schiesst die Vorlage daher über das eigentliche Ziel hinaus. Er fordert, dass sich die Vorlage auf Vorgaben zur Liquidität beschränkt und der damit verbundene Aufwand deutlich verringert wird.

Weitere Themen


Solarexpress: keine Fristverlängerung auf Verordnungsstufe

In seiner Antwort auf eine Interpellation (23.051) stellt der Bundesrat klar, dass eine Fristverlängerung des Solarexpresses auf Verordnungsstufe nicht möglich sei. Man müsste die Frist im Gesetz ändern, was der Nationalrat in der Wintersession 2023 im Rahmen der Beratungen zum «Beschleunigungserlass» ablehnte, heisst es weiter. Der Bundesrat werde aber prüfen, inwieweit es auf dem Verordnungsweg möglich ist, möglichst vorteilhafte Förderbedingungen für alpine PV-Anlagen fortzusetzen.

Eine Anschlusslösung ist für den VSE klar angezeigt, um die Planungs- und Investitionssicherheit für die Projekte über 2025 hinaus zu gewährleisten. Die Verordnungen zum Stromgesetz bieten eine Gelegenheit, Klarheit über das künftige Förderregime alpiner PV-Anlagen zu schaffen. Vorstellbare Förderinstrumente wären Spezial-Auktionen oder ein spezieller Winterbonus, der an eine bestimmte Mindest-Winterstromproduktion pro installiertes Kilowatt gekoppelt ist.

Solarinitiative fordert Plicht bei Gebäuden

Die Grünen haben mit der Unterschriftensammlung für ihre Initiative «für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Solarinitiative)» begonnen. Diese verlangt, dass geeignete Flächen von Bauten und Anlagen für die Produktion erneuerbarer Energien genutzt werden. Der VSE hält eine Pflicht für den falschen Ansatz. Zielführender sind marktwirtschaftliche Instrumente und Anreize. Zudem kommt der Ausbau der Solarenergie schon heute ohne Verpflichtung rasant voran und wird dies dank des Stromgesetzes auch weiter tun. Dass es keine weitergehenden Pflichten gibt, war im Parlament ein wegweisender Kompromiss, um das Stromgesetz zu verabschieden. Heute gilt bereits eine Solarpflicht für neue Gebäude ab einer Fläche von 300m2, wobei die Kantone die Pflicht auf kleinere Gebäude ausdehnen und Ausnahmen vorsehen können. Die wird mit dem Stromgesetz ausdrücklich bestätigt.

Vergangene Sessionen

Frühjahrssession 2024: Lex Koller, Verhandlungen über ein Stromabkommen und Revision CO2-Gesetz

Ständerat möchte nicht, dass Energie-Infrastrukturen der Lex Koller unterstellt werden: Ständerat entscheidet im Sinne des VSE

Der Ständerat debattierte über eine Vorlage, welche die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft der sogenannten Lex Koller unterstellen will. Bei der Lex Koller handelt es sich um das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Demgemäss sollte verboten werden, Wasserkraftwerke, Stromnetze sowie Gasnetze an ausländische Investoren verkaufen zu können.

Der Ständerat teilte das Anliegen nicht und lehnte das Eintreten auf die Vorlage ab, wie dies der VSE empfohlen hatte. Das geltende Schweizer Recht ist für alle Anlagenbetreiber massgebend und stellt schon heute weitgehend sicher, dass die Strominfrastruktur dem Willen der öffentlichen Hand nicht entgleiten kann: Rund 90% der hiesigen Kraftwerke und Netze gehören Kantonen und Gemeinden. Die Hürden für ausländische Investoren sind also schon heute hoch.

Der VSE ist überzeugt, dass eine Annahme der Vorlage vor allem eine Überregulierung zur Folge hätte und keinen Mehrwert für die Versorgungssicherheit bringen würde – ja diese sogar schwächen würde. Denn Verkaufsbeschränkungen würden die Kapitalbeschaffung für die notwendigen Investitionen in die Energiewende unnötig erschweren. Zum Umbau des Energiesystems werden auch technologische Innovationen und neue Geschäftsmodelle beitragen, für welche die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ein wichtiger Faktor sein kann.

Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.

Zusammenarbeit mit Europa: Der Bundesrat nimmt Verhandlungen über ein Stromabkommen auf

Einige Vorstösse, die in der Frühjahrssession beraten wurden, adressierten die Stromzusammenarbeit mit Europa. Das Parlament beabsichtigt, dass der Bundesrat technische Vereinbarungen mit der EU oder Nachbarstaaten abschliessen soll, für den Fall, dass ein Stromabkommen nicht zustande kommt.

Es ist wichtig, dass das energiepolitische Verhältnis zur EU geklärt wird. Die Zusammenarbeit erodiert zunehmend, was die Versorgungssicherheit schwächt, Risiken schafft und Kosten auslöst. Zur Überbrückung bis Inkrafttreten eines Stromabkommens unterstützt der VSE bilaterale Verhandlungen mit den Nachbarn und technische Vereinbarungen mit den Kapazitätsregionen. Weder Solidaritätsabkommen noch technische Vereinbarungen sind jedoch ein vollwertiger Ersatz für ein Stromabkommen.

Der VSE begrüsst deshalb, dass der Bundesrat während der Frühjahrssession das definitive Mandat für Verhandlungen über ein Stromabkommen verabschiedet hat. Im Hinblick auf die innerstaatliche Umsetzung strebt der Bundesrat bei der Marktöffnung als Standard für die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit an, in der geschützten Grundversorgung zu verbleiben, mit regulierten Preisen. Dieses Modell der Wahlfreiheit, einschliesslich des Rechts auf eine Rückkehr zur regulierten Grundversorgung (Service public), wird bekräftigt. Zudem strebt der Bundesrat den Schutz der wichtigsten bestehenden staatlichen Beihilfen an, namentlich im Bereich der Produktion von erneuerbarem Strom. Die Branche hat hohe Erwartungen an ein Stromabkommen: Es muss die Versorgungssicherheit stärken, den gleichberechtigen Marktzugang sichern, Rechtssicherheit schaffen und Mitgestaltung ermöglichen.

Revision CO2-Gesetz: kleiner Schritt zum Netto-Null-Ziel

Bei der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 setzte sich der Ständerat in den meisten Punkten durch. Das Parlament macht damit einen weiteren, Schritt zum Netto-Null-Ziel. In den Diskussionen umstritten war unter anderem die Förderung von Ladestationen für E-Autos. Um die Vorlage in der Schlussabstimmung nicht zu gefährden, folgte der Nationalrat dem Ständerat: Es wird folglich keine Förderung von Ladestationen in Mehrparteiengebäuden und Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen geben. Auch gibt es keine Förderung für Ladestationen auf öffentlichen Parkplätzen.

Der VSE stand der Förderung grundsätzlich positiv gegenüber. Um den Umbau des Energiesystems auch durch die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen voranzubringen, erachtet er die Unterstützung des Aufbaus von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum als ebenso wichtig wie jene im privaten Bereich.

Wintersession 2023: Beschleunigungserlass & Nachfolgeförderung für die Solaroffensive

Beschleunigungserlass: Nationalrat macht wichtigen ersten Schritt

Die Beschleunigung der Verfahren ist eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung der Energie- und Klimaziele der Schweiz und die Sicherstellung der Stromversorgung. Der Beschleunigungserlass ist deshalb eine unabdingbare Ergänzung zum Mantelerlass und muss zügig vom Parlament beraten und verabschiedet werden. Für die Versorgungssicherheit der nächsten 10 bis 15 Jahre ist dieses regulatorische Duo alternativlos. Unser Fokus lag denn auch auf der nationalrätlichen Debatte zum Beschleunigungserlass, die in der Wintersession auf der Agenda stand. Die Stossrichtung stimmt, den zentralen Anliegen des VSE wurde Folge geleistet:

  • Der Nationalrat ist mit sehr deutlichem Mehr von 175 zu 19 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Später nach der Detailberatung bestätigte er den Beschleunigungserlass klar mit 137 zu 56 Stimmen.
  • Auch Windkraftprojekte sollen von der Beschleunigung profitieren und so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Windenergie weist ein erhebliches Winterstrom-Potenzial auf und ist daher komplementär zur alpinen Solarenergie und erhöht die Resilienz der Stromversorgung.
  • Ganz im Sinn des Mantelerlasses, der den erneuerbaren Energien nationales Interesse beimisst, verzichtet der Nationalrat auf die Vorgabe eines Gemeindevetos in allen Kantonen. Grundsätzlich sollen die Kantone darüber entscheiden, wie sie das neue konzentrierte Plangenehmigungsverfahren entsprechend ihren Bedürfnissen gestalten wollen.

Eine negative Überraschung gab es bei einem kurzfristig eingereichten Antrag, der eine Änderung des Mantelerlasses bezweckt. Der vor weniger als drei Monaten verabschiedete Mantelerlass sieht vor, dass Energiespeicher vom Netzentgelt befreit werden (bzw. dieses zurückerstattet erhalten), sofern der Speicher die Energie später zurück ins Netz speist. Der vom Nationalrat mit 117 zu 73 Stimmen angenommene Antrag will diese Bestimmungen ändern für mobile Speicher– dies, obwohl die Branche mit dem BFE und anderen Stakeholdern mit Hochdruck dran ist, eine nachhaltige Lösung für Vehicle to Grid auszuarbeiten. Im Rahmen der ohnehin komplexen und unter hohem Zeitdruck stehenden Verordnungsarbeiten zum Mantelerlass steht eine pragmatische und vor allem praxistaugliche und per 1.1.2025 umsetzbare Lösung bereit. Eine Änderung des Mantelerlasses noch bevor dieser überhaupt in Kraft tritt, würde zu Verunsicherung führen und macht wenig Sinn. Wir werden daher dafür kämpfen, dass der Ständerat den Passus wieder streicht.

Zum VSE Dossier: «Beschleunigungserlass»

Nachfolgeförderung für die Solaroffensive kommt auf Verordnungsstufe

Im Rahmen des Beschleunigungserlasses wurde auch über eine Fristverlängerung der Solaroffensive diskutiert. Aktuell müssen die Projekte des Solarexpresses bis Ende 2025 mindestens 10% der geplanten Produktion oder 10 GWh einspeisen. Die Frist ist sehr sportlich, wie der VSE mehrfach betonte, zumal viele alpine PV-Projekte zahlreiche Hürden nehmen müssen – seien es Zustimmung von Gemeinden und Eigentümern, Einsprachen durch Umweltverbände oder Landschaftsschützer oder fehlende Bewilligungen für netzseitige Anschlüsse.

Der Nationalrat hat nun zwar eine Fristverlängerung bis 2028 abgelehnt. Dafür hat Bundesrat Albert Rösti angekündigt, auf Verordnungsstufe die Förderbestimmungen so anzupassen, dass die Solarexpress-Projekte auch nach Ablauf der Frist eine vergleichbare Förderung erhalten können. Wir nehmen ihn beim Wort und zählen darauf, dass die Investitionssicherheit gewährleistet wird.

Kein Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative

Der Ständerat lehnte einen Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ab. Die Initiative kommt nun ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung. Der Urnengang findet dem Vernehmen nach im September statt. Eine Annahme der Biodiversitätsinitiative käme einer Vollbremsung für den Ausbau der erneuerbaren Energien gleich. Die Fortschritte, die mit dem Mantelerlass erzielt wurden, würden Makulatur. Ein Nein an der Urne zur Initiative bedeutet zum Glück nicht, gegen Biodiversität zu sein, sondern das Gegenteil. Biodiversität können wir nur erhalten, wenn wir das Klima effektiv schützen. Und genau deshalb müssen wir die inländische Produktion ausbauen und die Energieversorgung dekarbonisieren. Ein Ja zum Mantelerlass und ein Nein zur Initiative sind die Voraussetzung dafür.