Effizienz effektiv steigern

28.06.2024
Mit der Annahme des Stromgesetzes setzt sich die Schweiz zu Recht Stromverbrauchs- und Effizienzziele. Das Stromgesetz verpflichtet Elektrizitätslieferanten, zu diesen Zielen beizutragen. Die Instrumente, die sie dafür in die Hand bekommen sollen, sind aber zu wenig praxistauglich und effektiv.

13 Prozent bis 2035 und 5 Prozent bis 2050: In diesem Ausmass soll der jährliche Stromverbrauch pro Person gegenüber dem Referenzjahr 2000 sinken. Für die Versorgungssicherheit im Winter soll zudem der Stromverbrauch um 2 Terawattstunden bis 2035 reduziert werden. So will es das Stromgesetz, das die Bevölkerung am 9. Juni mit deutlicher Mehrheit angenommen hat.

Um diese Ziele zu erreichen, verpflichtet das Stromgesetz Elektrizitätslieferanten, Effizienzmassnahmen bei ihren Endverbraucherinnen und Endverbrauchern umzusetzen. Wie gross die Stromeinsparungen sein sollen, legt der Bund fest. Ob Lieferanten die Massnahmen selbst umsetzen, einem Dienstleister übertragen oder Effizienznachweise einkaufen, steht ihnen grundsätzlich offen. Entscheidend ist die Nachweisbarkeit, dass sie die jährliche Zielvorgabe erreichen.

Der VSE steht hinter den Verbrauchs- und Effizienzzielen des Stromgesetzes und macht sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Effizienzverpflichtung stark, damit diese zum Erfolg wird und effektiv zu einem effizienteren Umgang mit Strom führt. Aus Sicht des VSE sind folgende Anpassungen in den Verordnungen nötig:

  • Alle zielführenden Effizienzmassnahmen anrechnen

Die anrechenbaren Massnahmen schränken in der aktuellen Ausgestaltung zu stark ein und überschneiden sich mit bestehenden Effizienzprogrammen wie den etablierten Zielvereinbarungen mit Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Diese Limitierung würde es Lieferanten massiv erschweren, die Zielvorgabe zu erreichen, was den Effizienzzielen zuwiderläuft. Es wäre daher zielführend, auch Massnahmen anrechnen zu lassen, die in Optimierungen und Verhaltensänderungen resultieren. Dies schliesst etwa Energieberatungen, Anpassungen von organisatorischen Strukturen oder Schulungen für effizientes Verhalten ein, sofern die Stromeinsparungen plausibel und nach wissenschaftlichen Gütekriterien quantifiziert werden können.

  • Mit tieferer Zielvorgabe starten

Aktuell sehen die Verordnungen einen Zielwert von 2 Prozent vor. Diese Latte ist aus zweierlei Gründen zu hoch angesetzt. Erstens fehlt die Evidenz, dass Effizienzziele in dieser Höhe erreicht werden können, insbesondere, da zu wenig anrechenbare Massnahmen vorgesehen sind. Zweitens benötigen neue Märkte Zeit, bis sie etabliert und liquide genug sind. Aus Sicht der Branche wäre es sinnvoller, mit einer Zielvorgabe von 0.5 Prozent zu starten, Erfahrungen zu sammeln und nach ein paar Jahren die Zielvorgabe schrittweise zu erhöhen.

  • Lieferanten nicht durch willkürlichen Schwellenwert von Effizienzverpflichtung befreien

Elektrizitätslieferanten, deren Absatzmenge tiefer ist als 10 Gigawattstunden, müssen gemäss Verordnungen keine Effizienzmassnahmen umsetzen. Für den VSE ist der Schwellenwert zu hoch: Er befreit zu viele Lieferanten von der Effizienzverpflichtung und könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Der VSE schlägt vor, den Schwellenwert analog zu jenem des Stromkennzeichnungssystem festzulegen und folglich alle Lieferanten ab einer Liefermenge von 500 Megawattstunden zu verpflichten. Dadurch wären mehr Marktteilnehmer am System beteiligt und die Liquidität des Markts für den Handel von Nachweisen höher.

  • Zentrales Register schaffen, um Effizienznachweise auszutauschen

Um Effizienznachweise zu verhältnismässigen Transaktionskosten zu tauschen, braucht es ein unabhängiges, webbasiertes und zentrales Register, welches die Zielvorgaben pro Lieferanten ausweist und ermöglicht, dass Massnahmen eingereicht sowie Nachweise ausgestellt und transferiert werden können. Als Inspiration für das Register soll das Herkunftsnachweissystem dienen. Auch Frankreich betreibt ein solches Effizienznachweisregister und macht gute Erfahrungen damit. Dies ist die Voraussetzung für die Entwicklung eines liquiden Marktes für Effizienzmassnahmen.

VSE Dossier «Effizienz»   Effizienzverpflichtungen: Grundlagen

Stellungnahme zur Umsetzung des Stromgesetzes (Effizienz: Kap. 2.1.)