Gemäss der in Ausarbeitung begriffenen Energiestrategie 2050 muss bei einer künftigen Ausserbetriebnahme der heutigen Kernkraftwerke ein wesentlicher Teil der Schweizer Stromproduktion ersetzt werden (ca. 40% der heutigen Jahresmenge plus Zuwachs). Neben der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien stehen dabei fossil betriebene grosse Gaskombikraftwerke (GuD) und mittlere bis kleine Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) zur Diskussion.
Für künftige Investitionen in GuD- oder WKK-Anlagen stellen sich Fragen hinsichtlich der zu verfolgenden Klimapolitik, der CO2- Gesetzgebung mit allfälligen Kompensationsmechanismen (Inland/Ausland, Handelssystem), des Potenzials sowie der Aufbaugeschwindigkeit und Produktionskosten.
Beide Anlagentypen verfügen über Vor- und Nachteile. Zudem ist zu beachten, in welchem Systemzusammenhang sie verglichen werden: soll nur Strom oder zusätzlich auch Wärme produziert werden (letzteres vor allem mit Wärmepumpen).
GuD haben vergleichsweise tiefe Investitionskosten, sind rasch in praktisch unbegrenztem Umfang realisierbar und flexibel im Einsatz. Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer (Wind-) Energien an der europäischen Stromproduktion gewinnt diese Betriebscharakteristik an Bedeutung. GuD erreichen ferner einen elektrischen Wirkungsgrad von rund 60%.
WKK-Anlagen erzeugen dezentral bzw. verbrauchernah Strom und Wärme. Erfolgt die Wärmeerzeugung durch Verbrennung kann der zusätzliche Strom mit einem hohen Wirkungsgrad produziert werden. Anlagen mit Komfortwärmenutzung produzieren deutlich mehr als die Hälfte der Energie im Winterhalbjahr, Industrieanlagen gleichmässig über das Jahr verteilt. Allerdings sind die Investitionskosten vergleichsweise hoch, insbesondere wenn es sich um kleinere Anlage und den Einbau in bestehende Heizanlagen handelt. Zudem wird der Wärmebedarf von Gebäuden aufgrund verbesserter Gebäudeisolierungen in Zukunft sinken.
Ob und in welchem Umfang ein Investor in welchen Anlagentyp investiert, hängt massgeblich von den politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen und deren Dauerhaftigkeit ab. Ausgehend von der Prämisse, dass die Wahl des Anlagetyps letztlich dem Investor überlassen werden muss, lassen sich generelle Anforderungen an die Regulierung formulieren:
- Es braucht stabile und planbare politische und regulatorische Rahmenbedingungen, die zu den Zielen der neu ausgerichteten Energiestrategie und der Klimapolitik nicht im Widerspruch stehen.
- Aus politischer und regulatorischer Sicht sind beide Stromproduktionstechnologien gleich zu behandeln, so dass keine einseitigen Anreize für oder gegen eine Technologie entstehen und Verzerrungen sowie Arbitragen vermieden werden. (vse/vsg)