Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Bis Ende Mai 2021 (jährliche Eingabefrist, siehe Kasten) waren beim BFE 31 Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 164 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft. Für die Beurteilung der Gesuche berücksichtigt wurden unter anderem die Gestehungskosten der unrentablen Grosswasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise Spot Day-Ahead für die Preiszone Schweiz im Jahr 2020 oder die Absatzmenge der Produktion aus Grosswasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.
In den letzten Tagen wurde den Gesuchstellern ihr Anspruch auf Marktprämie per anfechtbarer Verfügung mitgeteilt. Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden.
Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2020 erhalten 30 Empfänger. Dies für insgesamt 56 Grosswasserkraftwerke, die 19,057 Milliarden Kilowattstunden des produzierten Stroms 2020 (46.9 % der Schweizer Landeserzeugung) unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 155 Millionen Franken, das ergibt einen durchschnittlichen Förderbetrag von 0.82 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.
Zum Vergleich: Für das Geschäftsjahr 2019 wurden von 23 Gesuchstellern eine Fördersumme in der Höhe von rund 84 Millionen Franken für 33 Kraftwerke und 9.58 Milliarden Kilowattstunden Strom (23.6 % der Schweizer Landeserzeugung) beansprucht.
Weitere Informationen zur Marktprämie 2021 und einen Ausblick auf die Marktprämie 2022 sind im beiliegenden Faktenblatt enthalten. (bfe)