26 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft

Gemäss geltendem Energiegesetz können Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Marktprämie beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2022 (für das Geschäftsjahr 2021) gehen an 7 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 26 Millionen Franken für rund 2.7 Milliarden Kilowattstunden oder rund 7% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2021. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2020 rund 155 Millionen Franken an 30 Empfänger ausbezahlt.
04.11.2022

Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Bis Ende Mai 2022 (jährliche Eingabefrist) waren beim BFE 7 Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 26 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft. Für die Beurteilung der Gesuche berücksichtigt wurden unter anderem die Gestehungskosten der unrentablen Grosswasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise Spot Day-Ahead für die Preiszone Schweiz im Jahr 2021 oder die Absatzmenge der Produktion aus Grosswasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.

In den letzten Tagen wurde den Gesuchstellern ihr Anspruch auf Marktprämie per Verfügung mitgeteilt. Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden.

Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2021 erhalten 7 Empfänger. Dies für insgesamt 5 Grosswasserkraftwerke, die 2.75 Milliarden Kilowattstunden des produzierten Stroms 2021 (7 % der Schweizer Landeserzeugung) unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 26 Millionen Franken, das ergibt einen durchschnittlichen Förderbetrag von 0.94 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.

Zum Vergleich: Für das Geschäftsjahr 2020 wurden von 30 Gesuchstellern eine Fördersumme in der Höhe von rund 155 Millionen Franken für 59 Kraftwerke und 19 Milliarden Kilowattstunden Strom (46.9% der Schweizer Landeserzeugung) beansprucht.

Weitere Informationen zur Marktprämie 2022 und einen Ausblick auf die Marktprämie 2023 sind im beiliegenden Faktenblatt enthalten. (bfe)