45.4 Millionen an Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftwerke

In der Schweiz können seit 2018 Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke sowie für wesentliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen beantragt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft und drei Projekten Investitionsbeiträge von insgesamt 45.4 Millionen Franken zugesprochen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden damit nicht ausgeschöpft.
20.12.2021

Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Für die Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke stehen jährlich rund 50 Millionen Franken zur Verfügung (siehe Kasten). Diese Mittel werden im Zweijahresrhythmus zugeteilt. Zum zweiten Stichtag vom 31. August 2020 sind zwei Anträge eingegangen. Ein weiteres Gesuch vom ersten Stichtag 30. Juni 2018 hatte das BFE ursprünglich abgelehnt. Nach einem Bundesgerichtsentscheid wurde es nun neu beurteilt.

Nach Prüfung der Gesuche sind die Erweiterungs- und Erneuerungsprojekte von drei Grosswasserkraftanlagen anspruchsberechtigt. Es handelt sich um die Projekte Handeck 2B und Spitallamm der Kraftwerke Oberhasli AG sowie um das Projekt Vissoie der Forces motrices de la Gougra SA. Die gesamthaft zugesicherte Beitragssumme beträgt 45.4 Millionen Franken, was durchschnittlich 26% der anrechenbaren Investitionskosten entspricht.

Da die Mittel des letzten Stichtags nicht ausgeschöpft sind, können noch laufend Gesuche eingereicht werden. Der nächste reguläre Stichtag für die Einreichung von Gesuchen ist der 31. August 2022. (bfe)