Anpassung des Tarifs Ersatzenergie an die aktuelle Marktsituation

Der Stadtrat genehmigte die Anpassung des Tarifs für die Ersatzenergie per 11. Dezember 2021. In diesem Tarif wird die Lieferung von Energie an Kundinnen und Kunden im freien Markt geregelt, die weder nach einem Energieliefervertrag noch in der Grundversorgung von ewz beliefert werden. Die Anpassung wurde nötig, weil der Preis für die Beschaffung der Ersatzenergie am Strommarkt massiv angestiegen ist.
12.11.2021

Das ist eine Medienmitteilung von ewz  – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Den Tarif Ersatzenergie beanspruchen können Kundinnen und Kunden im freien Markt mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden nur dann, wenn sie weder nach einem Energieliefervertrag noch zu einem Tarif beliefert werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vertrag nicht verlängert werden konnte oder ein Energielieferant wegen Zahlungsverzugs einen Vertragsabschluss ablehnt. Um dennoch die Versorgung sicherzustellen, ist ewz als Verteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, eine Ersatzversorgung zur Verfügung stellen und verrechnet dafür den Tarif Ersatzenergie. Im ewz-Versorgungsgebiet der Stadt Zürich und in Teilen Graubündens betrifft dies aktuell weniger als fünf Kundinnen und Kunden.

Steigende Gaspreise korrelieren mit Preisen des Stromhandels

Da der Absatz der Ersatzenergie nicht planbar ist, muss der Strom dafür kurzfristig am Spotmarkt eingekauft werden. In den letzten Wochen sind die Marktpreise für diese kurzfristige Beschaffung massiv angestiegen, ausgelöst durch die international stark verteuerten Gaspreise, die den gesamten Energiemarkt beeinflussen. Eine Entwicklung, die im Sommer bei der Festsetzung des Tarifs ab 1. Januar 2022, nicht absehbar war. Ein baldiges Sinken der Preise auf das frühere Niveau zeichnet sich vorerst nicht ab.

Der Zürcher Stadtrat genehmigte deshalb die Tarifanpassung per 11. Dezember 2021, damit verbunden die Aufhebung der aktuellen sowie des bereits kommunizierten Tarifs per 1. Januar 2022. (ewz)