Das ist eine Medienmitteilung der EKW – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder
Die Konzessionsgemeinden beziehen nebst der sogenannten Gratis- und Vorzugsenergie, deren Preise im Rahmen der Wasserrechtsverleihung (Konzession) festgelegt sind, auch zusätzliche Energie, deren Preis sich nach den Kosten von EKW richtet.
Am 15. September 2022 haben sich die Korporation der Konzessionsgemeinden (Corporaziun Energia Engiadina – CEE) und EKW an einen Tisch gesetzt, um sich über die Frage, wie der Preis für diese zusätzliche Energie zu ermitteln sei, auszutauschen. Beim Treffen wurden primär die verschiedenen Ansichten bezüglich der Berechnung des Strompreises erläutert.
Die wesentlichen Differenzen liegen in der unterschiedlichen Interpretation der Wasserrechtsverleihung aus dem Jahre 1957, die als Basis für die Berechnung des Energielieferpreises von EKW an die CEE dient. Die Parteien werden nun individuell die rechtliche Situation analysieren und bis Ende Jahr gemeinsam über das weitere Vorgehen beraten. (ekw)