Bundesgericht schafft Rechtssicherheit

Die Engadiner Kraftwerke AG (EKW) ist verpflichtet, die Gemeinden im Konzessionsgebiet mit Energie zu beliefern. Diese Energie ist teilweise gratis und teilweise zu definierten, günstigen Konditionen zu liefern. EKW hat dazu ihr Stromverteilnetz gratis zur Verfügung zu stellen.
11.11.2020

Unklar war bislang, ob EKW ihr Netz auch dann gratis zur Verfügung stellen muss, wenn die Konzessionsgemeinden die Energie bei Dritten beziehen. Deshalb hat EKW die zuständige Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) gebeten, diese Frage zu klären. Nach fundierter Prüfung kam die ElCom im September 2018 zum Schluss, dass EKW die gesetzlich vorgesehenen Netznutzungsentgelte erheben darf, sofern die Konzessionsgemeinden die Energie bei Dritten beziehen.

Die Konzessionsgemeinden haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den ElCom-Entscheid durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen, welches im Dezember 2019 zum selben Schluss kam wie die ElCom. Als letzte Instanz hat sich nach einer erneuten Beschwerde der Konzessionsgemeinden das Bundesgericht mit dieser Frage befasst und hält nun in seinem Entscheid, übereinstimmend mit den Vorinstanzen, abschliessend fest, dass EKW die gesetzlich vorgesehenen Netznutzungsentgelte erheben darf.

Die Konzessionsgemeinden beschafften von 2014 bis 2019 den Grossteil ihres Energiebedarfs auf dem freien Markt. EKW wird nun für die Lieferung dieser Energie das gesetzlich vorgeschriebene Netznutzungsentgelt in Rechnung stellen. Seit dem Jahr 2020 beziehen die Konzessionsgemeinden den gesamten Strombedarf von EKW, so dass der Entscheid des Bundesgerichts für die aktuellen und künftigen Energielieferungen ohne Bedeutung bleibt. EKW ist erleichtert, dass nun diese seit Jahren offene Frage abschliessend geklärt werden konnte. (ekw)