Bundesrat entzieht Axpo wertvolle Mittel für Investitionen in die Energiezukunft

Der Bundesrat hat heute am 6. November 2019 die dritte Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung(SEFV) verabschiedet, welche die Realrendite der Fonds von 2.0 auf 1.6 Prozent senkt. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2020 in Kraft. Die Revision hat weitreichende Folgen. Sie kann für Axpo kurzfristig zu zusätzlichen Zahlungen in die Fonds von bis zu CHF 250Mio. führen. Axpo hat auch entschieden, Anpassungen bei den Rückstellungen vorzunehmen.
06.11.2019

Die Details zur Umsetzung der Verordnung sowie Zeitpunkt und Modalitäten der zusätzlichen Zahlungensind sind derzeit noch offen. Axpo sieht sich veranlasst, die Parameter ihrer Rückstellungen für den Nachbetrieb, die Stilllegung und die Entsorgung des Kernkraftwerks Beznau anzupassen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Anpassung auf das Betriebsergebnis werden derzeit ermittelt; sie dürften sich im hohen zweistelligen Millionenbereich bewegen.

Axpo betrachtet die Senkung der Realrendite der Fonds als unangebracht. Sie bindet unnötig erhebliche, zusätzliche Mittel, die für Investitionen in den angestrebten Umbau der Schweizer Energieversorgungfehlen werden. Der Bundesrat hat sich zudem mit dem heutigen Entscheid über das Ergebnis der Vernehmlassung hinweggesetzt, worin sich eine deutliche Mehrheit der Kantone gegen die vorliegende Revision ausgesprochen hatte.

Der Jahresbericht 2018/19 von Axpo wird am 11. Dezember 2019 publiziert. (axpo)