Das ist eine Medienmitteilung des UVEK – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Das WBG stammt aus dem Jahr 1991. Es genügt den seither gewonnenen Erkenntnissen und Entwicklungen nicht mehr. Da mit dem Klimawandel und der wachsenden Besiedlung die Risiken steigen, wandelte sich der Fokus von der Gefahrenabwehr hin zu einem integralen Risikomanagement. Dabei werden die Hochwasserrisiken mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt. Die Massnahmen werden kombiniert eingesetzt, und entsprechend werden alle Verantwortlichen und Beteiligten miteinbezogen. Das integrale Risikomanagement soll nun auf Gesetzesebene verankert werden und so Bund, Kantonen und Gemeinden ermöglichen, die Sicherheit für den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz langfristig zu erhalten.
Der Wasserbau sowie die Naturgefahren sind auf Bundesebene in verschiedenen Gesetzen geregelt. Damit sie auf dem gleichen Stand sind, schlägt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen im Waldgesetz und im Gewässerschutzgesetz vor. Ausserdem wird die Bezeichnung «Wasserbaugesetz» gemäss dem Gesetzeszweck in «Hochwasserschutzgesetz» geändert.
Anstieg der Hochwasserrisiken erwartet
Die Hochwasserrisiken sind bereits heute gross und dürften mit der fortschreitenden Siedlungsentwicklung und mit dem Klimawandel weiter ansteigen. Dieser hat heftigere Ereignisse zur Folge. Nebst einer umfassenden Beurteilung der Risikosituation braucht es Schutzbauten, die Pflege des Schutzwaldes sowie raumplanerische und organisatorische Massnahmen wie Notfallplanungen.
Die Kantone haben durch die Rechtsanpassung neue Grundlagen zu erstellen wie zum Beispiel Risikoübersichten, die zu geringen finanziellen und personellen Mehrkosten führen. Der Bund trägt diese jedoch durch Subventionen mit. Zudem beteiligt sich der Bund neben dem periodischen Instandstellen von Schutzbauten neu auch an regelmässigen Unterhaltsarbeiten, die bisher alleine die Kantone finanzierten.
Kostengünstigere Massnahmenkombination
Dank der Kombination von Massnahmen im Rahmen des integralen Risikomanagements können teure Schutzbauten teilweise vermieden oder reduziert werden. Die Aufwendungen für Schutzbauten werden somit beim Bund und den Kantonen geringer. Weil jedoch die Risiken trotz Schutzbemühungen ansteigen, dürften sich diese Einsparungen mit der Zeit verringern. Die Revision des WBG schafft die Voraussetzung, um trotz Risikoanstieg das heutige Schutzniveau mittelfristig mit den heutigen Mitteln zu halten. (uvek)