Chroobach Windenergie: Einreichung Baugesuch zum Start des Planungs- und Bewilligungsverfahrens

Am 3. Juli 2024 hat die Projektträgerschaft «Chroobach Windenergie», bestehend aus der Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) und SH POWER, bei der Gemeinde Hemishofen das Baugesuch für das koordinierte Planungs- und Baubewilligungsverfahren der vier Windenergieanlagen auf dem Chroobach eingereicht. Nach langer Planungsarbeit startet damit der Bewilligungsprozess des Projekts.
03.07.2024

Das ist eine Medienmitteilung von EKS – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

«Ein Meilenstein ist erreicht!» so begrüsste Thomas Fischer CEO EKS die Medienschaffenden vor Ort. Auf dem Chroobach bei Hemishofen beabsichtigen die Schaffhauser Energieversorger EKS und SH POWER vier moderne Windenergieanlagen zu erstellen. Mit diesen Windenergieanlagen sollen in Zukunft jährlich 27 bis 30 Millionen Kilowattstunden Energie erzeugt werden. Genug, um bis zu 9'000 Haushalte mit Strom zu versorgen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Region mit Strom aus erneuerbarer Energie.

Geduld und Ausdauer benötigt

Potenzialabklärungen zur Nutzung von weiteren erneuerbaren Energien im Kanton haben bereits 2012 gezeigt, dass sich der Chroobach als Standort für Windenergie qualifiziert. Nach erfolgreicher Machbarkeitsprüfung starteten 2016 vertiefte Planungsarbeiten. Mit der Richtplananpassung für Windenergie hat der Schaffhauser Kantonsrat 2019 die Weichen für die vertiefte Prüfung der Windenergie auf dem Chroobach gelegt. Die umfangreichen Prüfungs- und Planungsarbeiten haben EKS und SH POWER nun abgeschlossen. «Die Voraussetzungen vor Ort auf dem Chroobach sind in vielerlei Hinsicht ideal. Zuwegung, Netzanschluss und Windverhältnisse sind erfreulich. Die umfassenden Prüfungsarbeiten haben auch gezeigt, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Wir sind bereit für den nächsten Schritt», erklärte Thomas Fischer, CEO EKS, an der Medienorientierung.

Projekt von nationalem Interesse

Zur Erarbeitung des Baugesuchs hat die Projektgemeinschaft über die letzten Jahre einen iterativen und detaillierten Planungsprozess vorangetrieben. 13 verschiedene Varianten sind geprüft und gegeneinander abgewogen worden. Ausführliche Studien zur technischen Umsetzung sowie weitreichende Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit wurden durchgeführt. Mit den Behörden fanden diverse Vorprüfungen und Abklärungen statt, um das Projekt für die Einreichung vorzubereiten. Die verschiedenen durchlaufenen Iterationen hatten zum Ziel, die Einflüsse auf die Umwelt zu identifizieren und soweit möglich zu minimieren. Für die im Baugesuch präsentierte Realisierungsvariante wird ein jährlicher Stromproduktionsertrag von 27 bis 30 Millionen Kilowattstunden prognostiziert. Darin sind alle Abzüge für Abschaltmechanismen zur Minimierung des Einflusses auf die Umwelt und weitere Stillstandzeiten berücksichtigt. Somit ist das Projekt gemäss Art. 9, Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV), von nationalem Interesse. Mit der Annahme des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung (StromVG) vom 9. Juni 2024 wird die Bedeutung des Projektes Chroobach noch zusätzlich untermauert.

Dezentrale Energieversorgung verändert Landschaft

«Das Projekt erfordert einen sorgfältigen Umgang im Bewilligungsverfahren. Wir wollen das Potenzial erschliessen und damit ein Zeichen setzen», betonte Stefan Mayer, Leiter Geschäftsbereich Elektrizität SH POWER. Der Projektgemeinschaft ist bewusst, dass dieses Projekt einen Eingriff in die Natur und die Landschaft der Region darstellt und hat bei der Erarbeitung aller Projektschritte darauf geachtet, die Auswirkungen des Windparks möglichst zu minimieren. Dabei richten sich die zahlreichen Massnahmen nach dem Prinzip «Vermeiden-Vermindern-Kompensieren». Das Ziel ist primär die Vermeidung von Umwelteinflüssen. Wo dies nicht vollständig möglich ist, kommen Ersatz- sowie Kompensationsmassnahmen zur Anwendung. Zum Schutz der Flora und Fauna, insbesondere der Vogelwelt, werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Kantons zahlreiche Massnahmen umgesetzt. Zum Schutz des Menschen und der Landschaft sind Massnahmen zur Minimierung der Geräusch- und Schattenemissionen sowie weitere Massnahmen vorgesehen, um alle aktuellen Grenzwerte für Immissionen zu unterschreiten. Zur Kompensation nicht vermeidbarer Einflüsse auf die Natur und Tiere werden verschiedene Ersatzmassnahmen zu Gunsten von Wald, Natur und Landschaft sowie zur Schaffung neuer Lebensräume umgesetzt und für 20 bis 25 Jahre betreut. Zudem werden rund 75% der Montageflächen an den Standorten der Windenergieanlagen nach dem Bau wieder begrünt. «Wir haben weitreichende Untersuchungen getätigt, abgewogen und optimiert. Nun steht ein entscheidungsreifes Projekt», zeigte sich Patrick Schenk, Projektleiter Chroobach Windenergie, überzeugt.

Chance packen und mutig vorangehen

Der Umbau auf vermehrt erneuerbare Energien braucht Mut. Er bietet aber auch vielerlei Chancen. Der geplante Windpark auf dem Chroobach kann aufgrund der passenden Windverhältnisse und des dafür entwickelten Anlagentyps nicht nur ökologisch und gesellschaftlich verhältnismässig, sondern auch ökonomisch betrieben werden. Speziell in Wintermonaten trägt die Windenergie einen sehr beachtlichen Teil zur Stromversorgungssicherheit der Region bei. Erfahrungswerte des Windparks Verenafohren (Wiechs am Randen, DE) bestätigen dies eindrücklich. Die Region Schaffhausen, und im Speziellen die Gemeinde Hemishofen, können mit der Realisierung dieses Windenergieprojekts einen substanziellen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Mit der Realisierung des Projekts wird die lokale Energieversorgung substanziell gestärkt. Zudem soll für die Bevölkerung mittels einer «Windaktie» eine direkte Beteiligungsmöglichkeit geschaffen werden.

Wie geht es weiter

Mit der Einreichung des Baugesuchs bei der Gemeinde Hemishofen startet das formelle Planungs- und Bewilligungsverfahrens. Die Unterlagen werden nach der Einreichung an die zuständigen Stellen des Kantons weitergereicht und auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Im weiteren Bewilligungsprozess und für die Nutzungsplanänderung wird es eine öffentliche Auflage des Projekts geben. Sobald der Zeitplan dazu bekannt ist, wird erneut informiert. Für die Bevölkerung plant die Projektgemeinschaft im dritten Quartal dieses Jahres eine weitere Informationsveranstaltung. (eks)