CKW wendet Mindestvergütung für PV-Strom per sofort an

CKW vergütet Energie aus PV-Anlagen gemäss dem vierteljährlich festgelegten BFE-Referenzmarktpreis. Nach dem klaren Ja zum Stromgesetz wendet CKW zusätzlich per sofort die geplante Mindestvergütung für Solarstrom an.
09.07.2024

Das ist eine Medienmitteilung der CKW – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.



Die Axpo-Tochter CKW vergütet seit Anfang 2022 Energie aus Photovoltaik-Anlagen gemäss dem vom Bundesamt für Energie (BFE) vierteljährlich festgelegten Referenzmarktpreis. Damit orientiert sich die Vergütung am effektiven Wert des Stroms am Markt.

Mindestvergütung in Verordnung

Am 9. Juni hat das Volk sehr deutlich Ja gesagt zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien». Ein Element der Vorlage sind Mindestvergütungen für Solaranlagen bis 150 kW Leistung, falls der BFE-Referenzmarktpreis sehr tief ausfällt. Damit werden Betreiber von kleinen Anlagen vor sehr tiefen Marktpreisen geschützt und die Amortisation der Anlage über die gesamte Lebensdauer verbessert (siehe Faktenblatt zur Vernehmlassung der Verordnungsänderungen, Seite 2). Die Mindestvergütungen gelten voraussichtlich ab 1.1.2025 und müssen vom Bundesrat noch definitiv in einer Verordnung festgelegt werden.

CKW unterstützt die Lösung mit Mindestvergütungen und hat beschlossen, bereits für die Abrechnung des zweiten Quartals 2024 die vorgesehenen Mindestvergütungen anzuwenden, falls der BFE-Referenzmarktpreis darunter liegt. Damit wird verhindert, dass Kundinnen und Kunden sehr tiefe Rückliefervergütungen erhalten, weil die Marktpreise für Solarstrom tief sind. Strom wird zukünftig im Sommer tendenziell weniger Wert sein. Der starke Zubau von PV-Anlagen führt in den Sommermonaten immer öfters zu einem Strom-Überangebot. Bei einem Überangebot verliert der gelieferte Solarstrom stark an Wert.

Bei der Höhe der Mindestvergütung orientiert sich CKW an den aktuellen Vorschlägen des Bundesrates. Diese fallen je nach Grösse der Anlage unterschiedlich hoch aus (siehe Verordnungsentwurf). Für Anlagen bis 30 kW sieht der Vorschlag beispielsweise eine Mindestvergütung von 4,6 Rappen pro Kilowattstunde vor. Zusätzlich nimmt CKW auf freiwilliger Basis auch den Herkunftsnachweis (HKN) für 2 Rappen pro Kilowattstunde (1 Rappen ab 100 kW Leistung) ab.

Eigenverbrauch optimieren lohnt sich

In Zeiten von tiefen Rückliefervergütungen lohnt sich der Eigenverbrauch vom selbst produzierten Strom umso mehr. Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher helfen, den Eigenverbrauch zu optimieren und die Amortisationszeit zu verkürzen. Oder man nutzt den Strom in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gemeinsam mit Nachbarn. Mit dem neuen Stromgesetz entstehen zudem weitere Möglichkeiten wie der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch oder die Bildung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. (ckw)