Covid-19 Pandemie: Sicherer Betrieb der Kernkraftwerke ist gewährleistet

Kernkraftwerke gehören zu den kritischen Infrastrukturen von nationaler Bedeutung. Sie sind ein zentraler Pfeiler der Schweizer Stromversorgung und damit für die Bevölkerung und Wirtschaft von grundlegender Bedeutung. Die Betreiber gewähr-leisten den sicheren Betrieb der Anlagen auch in der aktuell aussergewöhnlichen Lage. Dies bestätigt auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI).
24.03.2020

In der aktuellen Krise ist besonders wichtig, dass jederzeit ausreichend Strom unterbrechungsfrei verfügbar ist und auch die Kernkraftwerke gewohnt zuverlässig ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Dieser Verantwortung sind sich die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke bewusst. Und die Kernkraftwerke sind auf eine derartige Situation gut vorbereitet: Spezielle Betriebskonzepte und Massnahmenpläne für den Fall einer Pandemie bestehen in den Anlagen schon seit 2008 in Anlehnung an den Influenza-Pandemieplan des BAG in seiner 1. Ausgabe vom Juni 2008.

Die Kernkraftwerksbetreiber haben die Ausbreitung des Corona-Virus seit Anfang Februar 2020 sehr genau beobachtet und bereits früh strenge Massnahmen umgesetzt. Deren übergeordnetes Ziel ist es, in der aktuellen Krisensituation den sicheren Betrieb der Kernkraftwerke aufrechtzuhalten (Art. 5 des Kernenergiegesetzes bzgl. Schutzmassnahmen, geeignete Organisation und Sicherung der Anlagen), indem die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt und insbesondere das gleichzeitige und gehäufte Auftreten von Erkrankungen verhindert wird. Die Mindestanzahl von zulassungspflichtigem Personal wie Schichtpersonal und Wache in Kernkraftwerken ist gesetzlich geregelt. Vereinzelte Erkrankungen, wie sie derzeit in den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt festgestellt worden sind, haben keinen Einfluss auf den sicheren Betrieb der Anlagen.

Weitreichende Massnahmenpläne

Die Pandemieempfehlungen der World Health Organisation (WHO) und die Vorgaben des Bundesrates werden eingehalten. So wurden die Mitarbeitenden beizeiten auf die persönliche Verantwortung wie nötige Hygienemassnahmen, das Abstandhalten oder Meldungen beim Verdacht auf Krankheitsfall sensibilisiert. Darüber hinaus kommen die für den Pandemiefall entwickelten Betriebsführungskonzepte und kernkraftwerksspezifische Weisungen zum Einsatz.

Wer im Kernkraftwerk nicht zwingend nötig ist und die Aufgaben standortunabhängig erledigen kann, arbeitet von Zuhause. Geschäftsreisen sind abgesagt. In den wichtigen Fachabteilungen wird möglichst auf aufgeteilte Belegschaft (home office / Büropräsenz) geachtet, um die Ausbreitung allfälliger Infektionen einzudämmen. Zutrittsregelungen wurden verschärft. So haben externe Mitarbeiter nur noch bei zwingend betriebsrelevanten Tätigkeiten Zutritt zur Anlage.

Anerkennung durch Bund und Bestätigung seitens ENSI

Der Bund anerkennt die Bedeutung der Kernkraftwerke als kritische Infrastruktur für die Aufrechterhaltung der sicheren Stromversorgung der Schweiz. Er unterstützt insbesondere, dass Schlüsselpersonal aus dem Ausland weiterhin in der Schweizer Nuklearindustrie arbeiten kann. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) seinerseits bekräftigt, dass die Schweizer Kernanlagen auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage sicher betrieben werden können: Die Betreiber haben die nötigen Vorkehrungen getroffen und die Aufsichtsbehörde ENSI führt weiterhin alle nötigen Inspektionen durch. (swissnuclear)