Das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt hat die Beschwerden gegen den ewz Windpark Mollendruz abgewiesen

ewz ist zusammen mit den Gemeinden Juriens, La Praz, Mont-la-Ville, Vaulion und der Stadt Yverdon-les-Bains Aktionär des Windparks Mollendruz. Heute hat das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt alle Beschwerden gegen die Genehmigung des Nutzungsplans für den Windpark auf dem Mollendruz vollumfänglich abgewiesen. Damit hat das Projekt eine wichtige Hürde geschafft.
09.06.2020

Der Windpark ist das bedeutendste Windparkprojekt des ewz in der Schweiz. Er befindet sich auf dem Höhenzug östlich des Col du Mollendruz im Kanton Waadt und soll zwölf Windturbinen mit einer Kapazität von insgesamt 36 Megawatt umfassen. Die erwartete jährliche Stromproduktion liegt bei 60 bis 75 Gigawattstunden, was dem jährlichen Stromverbrauch von ca. 20'000 Haushalten entspricht. Mit dem Entscheid gibt das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt grünes Licht für den Windpark. Der Entscheid kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Wenn der Entscheid in Rechtskraft tritt, wird ewz für die Energie Naturelle Mollendruz SA. das Bauprojekt verfassen und das Baugesuch einreichen. Bisher hat ewz rund CHF 4 Mio. in das Projekt investiert. (ewz)