Das ist eine Medienmitteilung von Swissgrid – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Gemäss Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve (WResV) hat Swissgrid die von der ElCom vorgegebene Energiemenge im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens beschafft. Swissgrid hat dabei alle Betreiber von Speicherwasserkraftwerken zur Teilnahme zugelassen, die in die Schweizer Regelzone einspeisen und in der Lage sind, ein den Eckwerten entsprechendes Produkt anzubieten. Gemäss Weisung 3/2023 der ElCom («Eckwerte für die Errichtung einer Wasserkraftreserve im hydrologischen Jahr 2023/2024») findet die Beschaffung in gestaffelten Teilausschreibungen im Zeitraum Mai bis September 2023 statt.
An der Ausschreibung haben sich 15 Speicherkraftwerksbetreiber beteiligt und eine Gesamtenergiemenge von 539 GWh angeboten. Die eingegangenen Angebote wurden der ElCom vorgelegt. Nach Prüfung der Gebote durch die ElCom wurden die freigegebenen Zuschläge erteilt. Es wurde eine Gesamtmenge von 152 GWh zu einem Durchschnittspreis von 152,14 Euro/MWh beschafft.
Die Auktion für die erste Tranche der Wasserkraftreserve für den Winter 2023/24 fand am 25. Mai 2023 statt. Dabei wurden 165 GWh zu einem Durchschnittspreis von 162,6 Euro/MWh beschafft. Die Beschaffung einer dritten Tranche soll bis Ende September 2023 erfolgen.
Kosten der Vorhaltung und des Abrufs der Wasserkraftreserve
Die Kosten für die Reservierung des Wassers («Vorhalteentgelte») werden über einen separaten Tarif «Stromreserve» von Swissgrid finanziert. Somit werden sie von allen Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten gemäss ihrem Verbrauch getragen. Der neue Tarif wird erstmals 2024 zur Anwendung kommen und beträgt 1.20 Rp/kWh für das Jahr 2024.
Die Kosten für einen allfälligen Abruf der Wasserkraftreserve tragen die abrufenden Marktakteure (Bilanzgruppen).
Prozess zur Vorhaltung und zum Abruf der Wasserkraftreserve
Die Wasserkraftreserve sieht vor, dass Speicherkraftwerke gegen Entgelt eine bestimmte Energiemenge zurückbehalten müssen, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Die Reserve kommt dann zum Einsatz, wenn das Angebot am Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Der Marktakteur (Bilanzgruppe), dessen Nachfrage nicht gedeckt werden kann, meldet seinen Bedarf der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid. Diese ruft bei den Reserveanbietern die notwendige Reserveenergie ab. (swissgrid)