Eintreten auf das CO2 Nachfolgegesetz

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat einstimmig Eintreten auf die CO2-Gesetzesrevision beschlossen. Sie erachtet es als wichtig, dass für die Periode 2025 bis 2030 griffige Massnahmen für eine verstärkte Reduktion von Treibhausgasemissionen festgelegt werden.
11.11.2022

Das ist eine Medienmitteilung der UREK-S – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK‑S) sieht klar Handlungsbedarf in der Schweizer Klimapolitik. Einstimmig tritt sie auf die Vorlage zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 ein (22.061). Damit bestätigt sie den parlamentarischen Beschluss im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zur Gletscher-Initiative (21.501), wonach die Umsetzung des Netto-Null-Zieles bereits ab 2025 in die Wege geleitet wird. Die im indirekten Gegenentwurf beschlossenen Förderprogramme für innovative Technologien sowie Heizungsersatz und Energieeffizienz sind ein erster Schritt. Es braucht aber noch weitere Massnahmen, die innerhalb der neuen CO2-Gesetzesrevision zu regeln sind.

Die Kommission ist bereit, verschiedene klimapolitische Ansätze zu prüfen. Zur Vorbereitung ihrer Detailberatung hat sie deshalb die Verwaltung mit entsprechenden Abklärungen beauftragt. An ihrer nächsten Sitzung wird die Kommission Anhörungen durchführen.

Internationale Umweltfinanzierung

Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission, die vom Bundesrat im Rahmenkredit «Globale Umwelt 2023-2026» (22.060) vorgesehenen Mittel zu kürzen. Anstelle der vom Bundesrat beantragten 197,75 Millionen Franken will die Kommission 147,83 Millionen Franken bereitstellen, was dem Betrag der Vorperiode 2019 bis 2022 entspricht. Die Kommission stellt sich keineswegs gegen das Engagement der Schweiz im Globalen Umweltfonds (GEF) und in anderen internationalen Umweltfonds. Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes in den nächsten Jahren hält sie eine Aufstockung der Beiträge aber nicht für opportun.

Eine Minderheit der Kommission unterstützt die bundesrätliche Version. Aus ihrer Sicht würde es ein unerwünschtes Signal aussenden, wenn die Schweiz ihre Beiträge nicht erhöhen würde, insbesondere um anteilsmässig den gleichen Beitrag zum GEF wie in der Vorperiode zu leisten. Zudem sei es im Interesse der Schweiz, sich vermehrt an der Finanzierung von Projekten in Entwicklungsländern zu beteiligen, die sich positiv auf die globale Umwelt auswirkten und teilweise auch Schweizer Unternehmen involvierten.

Die Kommission hat die abgeänderte Vorlage mit 8 zu 0 Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.

Lichtverschmutzung 

Die Kommission hat sich mit der Motion 21.4384 befasst, die verlangt, dass Lebewesen über eine Verordnung von den schädlichen Einwirkungen der Lichtverschmutzung geschützt werden. Obwohl sich die Kommission der Problematik der Lichtverschmutzung bewusst ist, gelangt sie zum Schluss, dass es mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht möglich ist, klare rechtsverbindliche Emissionsgrenzwerte festzulegen. Ausserdem ist es in den Augen der Kommission schwierig, schweizweit die gleichen Grenzwerte festzulegen, da die Lichtempfindlichkeit subjektiv ist. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Die Kommissionsminderheit ist demgegenüber der Auffassung, dass schädliche und unnötige Lichtverschmutzung begrenzt werden sollte, und beantragt deshalb die Annahme der Motion.

Schliesslich hat die Kommission mit den Beratungen zum Gegenvorschlag des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative begonnen (22.025). Damit sie dazu ausreichend Zeit zur Verfügung hat, beantragt sie dem Ständerat, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern. 

Die Kommission hat am 10. November 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (S, JU) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt. (parlament)