ElCom schreibt Wasserkraftreserve für kommenden Winter aus

Auch im kommenden Winter soll eine Wasserkraftreserve dazu beitragen, die Versorgungssicherheit der Schweiz abzusichern. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom hat die für den Winter 2024/25 vorzuhaltende Reservemenge auf 300 GWh +/- 100 GWh festgelegt. Sie wird basierend auf der aktuell geltenden Gesetzgebung mittels Ausschreibung beschafft. Ab nächstem Jahr wird die Reserve mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien obligatorisch und wird ab dann basierend auf einem Verpflichtungsmodell gebildet.
20.06.2024

Das ist eine Medienmitteilung der ElCom – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die Wasserkraftreserve ist eine Absicherung für den Fall von ausserordentlichen, kritischen Knappheitssituationen gegen das Winterende. Sie ermöglicht, allfällige Phasen mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringerer Verfügbarkeit inländischer Produktion während weniger Wochen zu überbrücken. Die Wasserkraftreserve ist Teil der Winterreserve, die im Sinne einer Versicherung als Massnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit eingeführt wurde. Die Winterreserve besteht aus der Wasserkraftreserve sowie thermischen Reservekraftwerken und Notstromaggregaten.

Aufgrund der zusätzlichen Verfügbarkeit von Notstromaggregaten in der Reserve sowie der – im Vergleich zu den beiden Vorjahren – insgesamt verbesserten Ausgangssituation für die Versorgungssicherheit im kommenden Winter kann die Wasserkraftreserve in diesem Jahr nach Einschätzung der ElCom auf 300 GWh reduziert werden (400 GWh im vergangenen Winter). Ohne negative Auswirkungen auf die Resilienz der Versorgung können dadurch die Beschaffungskosten für die Wasserkraftreserve und die damit verbundene finanzielle Belastung für die Endverbraucher reduziert werden.  


Rechtssicherheit und rechtzeitige Beschaffung

Die Ausschreibung der Wasserkraftreserve erfolgt für den kommenden Winter auf Grundlage der aktuell geltenden Rechtsgrundlage, der Winterreserveverordnung.  Das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das von der schweizerischen Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen wurde, tritt 2025 in Kraft. Es verpflichtet die Betreiber von Speicherkraftwerken zur Vorhaltung einer Wasserkraftreserve. Die Vorbereitung und Beschaffung der Wasserkraftreserve für den bevorstehenden Winter müssen aber bereits 2024 erfolgen. Da die Verordnungsbestimmungen für die neue Gesetzgebung noch ausstehend sind und damit rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes bestehen, hat die ElCom entschieden, die Reserve für den Winter 2024/25 gestützt auf die noch geltende Rechtsgrundlage mittels Ausschreibungen zu beschaffen. Eine Verpflichtung bleibt vorbehalten, sollte es nicht möglich sein, die Reserve mittels Ausschreibung (zu angemessenen Kosten) zu beschaffen.

Die an der Ausschreibung teilnehmenden Kraftwerke erhalten für das Vorhalten des Wassers eine Entschädigung basierend auf einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren. Die mit der Beschaffung einhergehenden Kosten für die Vorhaltung werden über einen Zuschlag auf den Netztarif weitergereicht und von allen Schweizer Stromkonsumenten gemäss ihrem Verbrauch getragen.
 

Zeitlicher Ablauf und weiteres Vorgehen

Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid wird die Wasserkraftreserve gemäss den von der ElCom publizierten Eckwerten zwischen Juli und September 2024 beschaffen. Die Energie soll von Anfang Februar 2025 bis Mitte Mai 2025 vorgehalten werden. Mitte Mai wurde als Ende der Vorhalteperiode aufgrund der historischen Füllstandskurven der Schweizer Speicherseen festgelegt. Die Entwicklungen der Vorjahre illustrieren, dass ab dann die Füllstände spätestens wieder ansteigen.

Die Reserve kommt zum Einsatz, wenn der Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Swissgrid ruft dann die notwendige Reserve ab. (elcom)