Die weiterhin hohe Nachfrage nach Energie führte dazu, dass die Preise am Beschaffungsmarkt für 2020 erneut gestiegen sind. Dank ihrem umsichtigen Einkauf muss Elektra den Energiepreis für ihre Kundinnen und Kunden durchschnittlich nur um 0,1 Rp./kWh erhöhen.
2019 haben alle Schweizer Energieversorgungsunternehmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben einen Basistarif für Kundinnen und Kunden mit einer maximalen Anschlussleistung von 30 kVA eingeführt. Auf den 1. Januar 2020 wird die gesetzliche Vorgabe bereits wieder angepasst: Ab 2020 gilt der maximale Jahresverbrauch von 50 000 kWh als Grenze. Dadurch werden rund 2% der Kunden von einem Leistungstarif in den Basistarif überführt.
Elektra senkt bei der Netznutzung über alle Kundensegmente die Verbrauchspreise bis zu 0.9 Rp./kWh. Der Grundpreis bleibt für die Haushalts- und Geschäftskunden gleich. Trotz Erhöhung des Leistungspreises für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch über 50 000 kWh werden die meisten Kunden von der Preissenkung bei der Netznutzung profitieren.
Die Abgaben an das Gemeinwesen und der eidgenössische Netzzuschlag (Förderung erneuerbarer Energien und Schutz der Gewässer und Fische) bleiben im 2020 unverändert. Ebenso unverändert bleibt die Vergütung für Produzentinnen und Produzenten, die Strom in das Elektra-Verteilnetz einspeisen. Die Energie wird weiterhin mit 6 Rp./kWh und der Herkunftsnachweis Solar mit 3 Rp./kWh entschädigt.
Aufgrund der Tarifanpassungen bezahlen die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung durchschnittlich 4.50% weniger. (elektra)