Förderinstrumente für den vorzeitigen Heizungsersatz und den verstärkten Zubau von Photovoltaikanlagen

Die Stadt Zürich will den vorzeitigen Ersatz auf Heizungen ohne fossile Brennstoffe forcieren. Zudem wird der Zubau von Photovoltaikanlagen (PV) dank Pauschalsätzen vereinfacht und neue Fördermöglichkeiten des ewz sollen finanzielle Hürden abfedern, welche Liegenschaftenbesitzende von einem PV-Zubau abhalten. Diese neuen Fördermassnahmen gelten für die Stadt Zürich wie auch für die von ewz versorgten Teile Graubündens.
21.12.2022

Das ist eine Medienmitteilung von ewz – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Konventionelle Heizungen verursachen heute noch rund 50 Prozent der CO2-Emissionen in der Stadt Zürich. Das neue Energiegesetz des Kantons Zürich sieht vor, dass auch in bestehenden Gebäuden bei einem Heizungsersatz nur noch Anlagen zum Einsatz kommen dürfen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Vorzeitiger Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen forcieren

Mit Fördermitteln will die Stadt Zürich einen Anreiz schaffen, bestehende Gas- und Ölheizung bereits vor deren technischen Lebensende durch solche mit fossilfreier Energieversorgung zu ersetzen (siehe Medienmitteilung vom 7. September 2022). Dies ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung des städtischen Klimaziels Netto-Null bis 2040 resp. 2050 des Kantons Graubünden. Ermöglicht wird dies nun mit der vom Gemeinderat verabschiedeten totalrevidierten Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele (VGL), die rückwirkend per 1. September 2022 in Kraft gesetzt wird. Sie beinhalten neu u.a.:

  • Der Stadtrat kann befristet eine Weiterführung der Förderung vorsehen, selbst wenn bereits einer gesetzlichen Vorgabe wie jener des Heizungsersatzes im kantonalen Energiegesetz, entsprochen wird.
  • Der Stadtrat kann neu kommunale Fördermittel vom Subsidiaritätsprinzip ausnehmen, wenn dies zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Zielen erforderlich ist. Das bedeutet, dass die Förderung punktuell erhöht werden kann. 

Mehr Förderung und Abbau von Hürden beschleunigen den PV-Zubau

Mit einem neuen Konzept sollen die Förderansätze vereinfacht und die Förderwirkung durch weitere Anreize erhöht werden. Ab 1. Februar 2023 wird ein Grundbeitrag von 4 400 Franken aus den klima- und energiepolitischen Zielen der Stadt Zürich ausbezahlt (*ehemals 2000-Watt-Beiträge). Hinzu kommen Beiträge pro Leistung abgestuft zwischen 420 bis 300 Franken pro Kilowatt-Peak (kWp). Wer beispielsweise eine PV-Anlage mit 50 kWp plant, erhält insgesamt 23 600 Franken Förderbeiträge.

Eigentümer*innen von bestehenden Liegenschaften sehen aufgrund vor hoher Zusatzkosten oft vom Bau einer PV-Anlage ab. In der PV-Strategie der Stadt Zürich wurden spezifische Hindernisse erläutert und die neue Förderung darauf ausgerichtet. Ab Februar 2023 kann das ewz zusätzliche Förderbeiträge aus den klima- und energiepolitischen Zielen vergeben für:

  • die statische Verstärkung von Dächern, 
  • eine Asbestsanierung,
  • die Verstärkung von Hausanschlüssen, 
  • denkmalpflegerische Abklärungen bei Gebäuden im ISOS-A-Inventar, 
  • die Kombination von Photovoltaik mit Dachbegrünung 
  • und die spezielle Ausrichtung der Modulflächen zur Winterstromproduktion.

Details siehe Dokument zum Download in der rechten Spalte.

Diese neuen PV-Fördermassnahmen sind Teil der totalrevidierten Ausführungsbestimmungen zur VGL, die der Stadtrat heute genehmigt hat. Sie sollen ihre Wirkung bei privaten und institutionellen Liegenschaftenbesitzenden entfalten, um so den Photovoltaikausbau massiv zu beschleunigen. Denn die PV-Strategie der Stadt Zürich will bis 2030 das Vierfache an Solarstrom produzieren, auf städtischen Gebäuden gar das Fünffache. (ewz)

*Um das Ziel Netto Null bis 2040 stärker zu betonen, wurden die bisherigen «2000-Watt-Förderbeiträge» von ewz in der VGL neu als «klima- und energiepolitischen Ziele der Stadt Zürich» redaktionell angepasst.