Gemeinsame Medienmitteilung: Das erste alpine Solarprojekt der Schweiz hat die Baubewilligung erhalten

Die Morgeten Solar AG hat am 3. Mai 2024 vom Regierungsstatthalteramt FrutigenNiedersimmental die Gesamtbaubewilligung für ihre geplante alpine Solaranlage am Südhang der Bürglen in der Gemeinde Oberwil im Simmental erhalten. Die Anlage soll mit einer Kapazität von 8,3 MWp und einer erwarteten Jahresproduktion von 12 GWh zukünftig erneuerbare Energie für rund 3'000 Haushalte produzieren, was einen bedeutsamen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung darstellt. Die drei Partner Morgetenberggenossenschaft, Thun Solar AG und die Energie Thun AG freuen sich über den erfolgreichen Projektverlauf.
03.05.2024

Das ist eine Medienmitteilung der Morgeten Solar und der Energie Thun – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Nach der Einreichung unseres Baugesuches am 25. Oktober 2023 ist ein halbes Jahr vergangen. Das ist nur unwesentlich mehr als die fünf Monate, die im Merkblatt des Kantons Bern vorgesehen sind. Die Gemeinde Oberwil, das Regierungsstatthalteramt und die Fachstellen des Kantons Bern arbeiteten schnell und effizient. Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachstellen war anspruchsvoll, jedoch letztendlich zielführend und erfolgreich. 

Alle Einsprachen erstinstanzlich abgewiesen 

Mit dem Entscheid des Regierungsstatthalteramtes wurden alle eingegangenen Einsprachen gegen das Projekt in erster Instanz abgewiesen. Um mit dem Bau beginnen zu können, benötigt die Morgeten Solar AG sowohl die kantonale Baubewilligung für die Solaranlage, als auch eine eidgenössische Plangenehmigung vom ESTI und BFE für die Leitung und die Trafostation, die in einigen Wochen erwartet wird. Gegen die heute erteilte kantonale Baubewilligung kann noch Beschwerde ans Verwaltungsgericht sowie ans Bundesgericht erhoben werden. Gegen die nachfolgende Plangenehmigung für die Leitungen und die Trafostation kann mit einer Beschwerde das Bundesverwaltungsgericht und ebenfalls das Bundesgericht involviert werden. Die drohenden Beschwerden wären sehr bedauerlich, insbesondere weil das Projekt einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wurde. 

Die Anliegen der Umweltschutzorganisationen wurden weitestgehend berücksichtigt. Mit dem WWF wurde eine Vereinbarung zur Sicherung von Umweltanliegen getroffen, worauf er auf eine Einsprache verzichtet hat. Die Anlage unterstützt die regionale Winterstromproduktion, erweitert die Wasserversorgung der Alp Morgeten und schliesst die Alp ans Stromnetz der BKW an. Das Gebiet ist durch einen Steinbruch und nicht mehr genutzte militärische Bauten vorbelastet und keine unberührte Berglandschaft mehr. Als eines der ganz wenigen alpinen Solarprojekte wird die Anlage von bewohntem Gebiet praktisch nicht einsehbar sein. Es ist offensichtlich, dass das nationale Interesse vorgehen wird und mögliche Beschwerden ans Verwaltungsgericht einen sehr schweren Stand haben würden. Durch Beschwerden würde nur Zeit verstreichen, was zu Mehrkosten führen und der Versorgungssicherheit mit Winterstrom schaden würde. 

Geänderte Situation im Vergleich zum Frühling 2023 

Im Winter und Frühling 2023 ging bei Projektanten in der Schweiz noch die Angst um, die maximal 2 TWh für alpine Solaranlagen im Rahmen des «Solarexpress» könnten zu schnell vergeben sein. Heute sieht die Ausgangslage ganz anders aus. Die Mehrheit der alpinen Solarprojekte ist gescheitert. Wir gehen davon aus, dass sehr wenige Projekte unter den heutigen Bestimmungen realisiert werden können. Die Vorgabe bis Ende 2025 10% ihrer Leistung ins Netz einspeisen zu können, ist sehr herausfordernd.

Damit werden die erfolgreichen alpinen Solarprojekte zu Raritäten. Die Politik wird gefordert sein, um eine adäquate Nachfolgelösung zu finden. Das Stromversorgungsgesetz, welches am 9. Juni 2024 zur Abstimmung kommt, würde dazu einen geeigneten Rahmen bieten. 

Die Projektpartner der Morgeten Solar AG erwägen, den langfristigen Kauf von alpinem Solarstrom von der Anlage auf der Bürglen auch neuen Partnern zu ermöglichen. Die Thun Solar AG ihrerseits beabsichtigt, dem Publikum eine einfache finanzielle Beteiligung durch die Begebung von Obligationen mit einer Laufzeit von 7 Jahren oder länger anzubieten. (energiethun)