Das ist eine Medienmitteilung von eniwa – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Wer Besitzer einer Photovoltaik im Versorgungsgebiet von Eniwa ist und seinen Storm bereits in das entsprechende Netz einspeist, kann ab dem 1. Januar 2022 einen sogenannten Herkunftsnachweis (HKN) ebenfalls rückvergüten lassen. Um einen möglichst einfachen Prozess ermöglichen zu können, hat Eniwa eigens dafür eine elektronische Vertragsabwicklung implementiert. Die Anmeldung respektive die Vertragserstellung ist in zwei einfachen Schritten möglich. Die Rückvergütung beläuft sich auf 2 Rappen pro kWh (exkl. MwSt).
Nur einen Monat später wurden über das elektronische System bereits 300 Verträge abgeschlossen. Das Potenzial im Versorgungsgebiet von Eniwa liegt bei rund 850.
Bis am 15. Februar diesen Jahres können sich Besitzer einer PV-Anlage, welche die Anforderungen erfüllen, noch rückwirkend für den 1. Januar 2022 anmelden und ihre Herkunftsnachweise an Eniwa abtreten.
Welchen Effekt haben diese HKN für die Stromkonsumenten?
Eniwa kann damit den Anteil an Solarstrom im Produkt «Naturstrom Regio» per 2022 von 10% auf 25% erhöhen. Zudem können Kundinnen und Kunden von Eniwa individuell ihren regionalen Solarstrom-Anteil für einen Aufpreis von 2,5 Rappen/kWh (exkl. MwSt) zusätzlich erhöhen. Das ist sowohl für das Produkt «Naturstrom Schweiz» als auch für das Produkt «Naturstrom Regio» möglich. (eniwa)