Internationale Zusammenarbeit im Zeichen der Versorgungssicherheit

Ein Stromabkommen mit der EU ist für die Versorgungssicherheit der Schweiz wichtig – aber auch technische Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Betrieb des Stromnetzes kann hier einen wertvollen Beitrag leisten. Da das Stromabkommen aus heutiger Sicht noch mit Unsicherheiten behaftet ist, möchte die Energiekommission des Nationalrates bei der internationalen Zusammenarbeit im Strombereich alle Optionen ausschöpfen.
09.04.2024

Das ist eine Medienmitteilung der UREK-N – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die Kommission hat sich mit den Motionen «Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im europäischen Stromsystem gewährleisten!» (21.3500) und «Verhandlung zwischenstaatlicher technischer Vereinbarungen im Bereich Strom» (21.4500) befasst. Der Ständerat hatte mit Änderungen an den Motionstexten verlangt, sowohl ein Stromabkommen mit der EU als auch technische Vereinbarungen mit den Übertragungsnetzbetreibern anderer Länder ins Auge zu fassen. Die Kommission hat die Motionen in ihrer geänderten Fassung mit 16 zu 9 (21.3500) respektive 17 zu 8 Stimmen (21.4500) angenommen.

Die Kommission betont, dass ein Stromabkommen mit der Europäischen Union einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten würde. Technische Vereinbarungen zwischen Übertragungsnetzbetreibern schaffen zwar nicht die gleiche Rechtssicherheit, bieten aber unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen mit der EU Vorteile für eine sichere und effiziente Stromversorgung der Schweiz. Aus Sicht der Kommission sind deshalb beide Strategien weiter zu verfolgen, wie dies mit den vom Ständerat geänderten Motionstexten zum Ausdruck gebracht wird.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion 21.3500 abzulehnen, eine andere Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion 21.4500.

Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft

Mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission, am Eintreten auf die Vorlage 16.498 festzuhalten. Damit bekräftigt die Kommission ihr Ziel, ausländische Investitionen in kritische Energie-Infrastrukturen einzuschränken. Trotz der neuen Vorlage des Bundesrates für ein allgemeineres Investitionsprüfgesetz (22.086) will sie weiterhin auf ihren bereits vom Nationalrat gutgeheissenen Entwurf zur Erweiterung der Lex Koller setzen, weil sie den darin verankerten Ansatz eines grundsätzlichen Verbots mit Ausnahmen für angemessen und wirksam hält. Der Schutz der besonders bedeutsamen Energieinfrastrukturen ist aus ihrer Sicht essentiell für die Sicherheit der Schweiz. Die Minderheit der Kommission stellt sich das gegen das Vorhaben, die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft der Lex Koller zu unterstellen. Sie sieht darin einen ungerechtfertigten Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Sollte das Parlament ausländische Übernahmen beschränken wollen, gebe es nun mit dem bundesrätlichen Entwurf für ein Investitionsprüfgesetz eine bessere Alternative.

Invasive Schädlinge bekämpfen

Einstimmig beantragt die Kommission, die Motion 23.3998 anzunehmen, und zwar in jener Fassung, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die Motion verlangt eine Anpassung der Chemikalienrisikoverordnung, damit Schädlinge wie die Kirschessigfliege und die Asiatische Hornisse besser bekämpft werden können.

Zudem beantragt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion 23.4028 zur Sicherung der Insektenbestäubung anzunehmen. Auch wenn bereits mehrere Vorstösse zum Schutz von Insekten an den Bundesrat überwiesen worden sind, hält es die Kommission für wichtig, weitere Massnahmen zugunsten bestäubender Insekten zu verlangen.

Entwicklung von Weilerzonen

Die Kommission gibt der Schwesterkommission grünes Licht, im Rahmen der Standesinitiative 22.319 «Massvolle Entwicklungen in Weilerzonen» des Kantons St. Gallen eine Änderung des Raumplanungsgesetzes auszuarbeiten. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltung hat die Kommission der Initiative Folge gegeben. Es brauche angemessene Lösungen, damit eine Siedlungsverdichtung von Weilern erfolgen könne, ohne dass der Trennungsgrundsatz in Frage gestellt würde. Kritische Stimmen in der Kommission befürchten, dass mit dem Anliegen die Nutzungskonflikte ausserhalb der Bauzone zunehmen und der Vorrang der Landwirtschaft in Frage gestellt würden.

Weitere Geschäfte

Die Kommission bringt ihre Vorlage zur parlamentarischen Initiative 19.409 unverändert in den Rat. Ziel der Vorlage ist es, das Verbandsbeschwerderecht gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz bei kleineren Einzelprojekten innerhalb der Bauzone einzuschränken. Der Bundesrat unterstützt den Kommissionsentwurf.

Die Kommission beantragt ausserdem, mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarische Initiative «Verfahrensbeschleunigung beim Ausbau der Stromnetze» (23.417) keine Folge zu geben. Im Grundsatz ist die Kommission zwar einverstanden, dass Handlungsbedarf beim Ausbau der Stromnetze besteht. Sie erachtet die parlamentarische Initiative jedoch nicht als notwendig, da das UVEK bereits an einer Vorlage zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Bereich Stromnetz arbeitet. Eine Minderheit möchte, dass sich das Parlament eigenständig mit dieser Thematik befasst und beantragt daher, der Initiative Folge zu geben.

Weiter hat die Kommission mit 17 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, der Motion 23.4155 «Rasche Anpassung an den Klimawandel ist dringend» zuzustimmen. Damit sollen notwendige Massnahmen im Wald im Zusammenhang mit der Klimaveränderung finanziert werden.

Was die Standesinitiative 22.306 betrifft, so beantragt die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Eine Kerosinsteuer nur auf europäischer Ebene einzuführen, wie es die Initiative verlangt, hält die Kommission für wenig zielführend. Aus ihrer Sicht ist die im Rahmen der CO2-Gesetzesrevision beschlossene Beimischpflicht für erneuerbare Flugtreibstoffe der bessere Weg, um die Emissionen der Luftfahrt zu begrenzen. Die Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben.

Bei der Änderung des Stromversorgungsgesetzes zur Einrichtung einer Stromreserve (24.033) hat die Kommission mit den Beratungen begonnen. Sie liess sich die Vorlage präsentieren und hat beschlossen, zu verschiedenen Fragen vertiefte Abklärungen zu treffen. Sie wird die Debatte im nächsten Quartal fortsetzen.

Die Kommission hat am 8. und 9. April 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt. (parlament)