Kernkraftwerk Beznau: Axpo erfreut über Bundesgerichtsurteil

Das Bundesgericht hat eine Klage von Privatpersonen und NGOs bezüglich der Erdbebensicherheit des KKW Beznau abgewiesen. Damit ist belegt, dass das Kernkraftwerk Beznau die gesetzlich gültigen Anforderungen auch für sehr seltene Erdbeben jederzeit eingehalten hat.
23.04.2021

Das ist eine Medienmitteilung von Axpo – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Inhaltlich ging es bei der Klage um die Interpretation von Grenzwerten in einer bundesrätlichen Verord-nung. Entgegen von geltenden Regelungen und Praxis hatten die Kläger angeführt, der Grenzwert der Freisetzung von Strahlung im Falle eines 10’000- jährliches Erdbebens sei nicht 100mSv, sondern 100 mal kleiner. Diese Interpretation der Kläger wurde nun durch alle Instanzen vollumfänglich zurückgewiesen.

Zudem hat sich das Bundesgericht auch zu einem Erdbeben-Nachweis für ein häufigeres, 1000-jährliches Erdbeben geäussert. Diesen Nachweis, der deutlich über die internationale Praxis hinausgeht (hier muss die Freisetzung unter 1mSV liegen), hat das Kernkraftwerk Beznau erfolgreich erbracht und bei der Aufsichtsbehörde im Jahr 2020 eingereicht.

Axpo ist erfreut, dass die sich seit 2015 hinziehende Rechtsstreitigkeit damit endgültig beigelegt ist und die Gültigkeit der Limiten nun auch gerichtlich bestätigt wurden.  (axpo)