Kostentransparenz und klare Regeln im Mittelspannungsnetz

Die AEW und der Verband Aargauischer Stromversorger (VAS) haben nach Vermittlung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt eine Vereinbarung in Bezug auf die Kostentransparenz und die Verrechnungspreise im Mittelspannungsnetz erarbeitet. Die Vereinbarung wurde am 6. Juli 2022 in Augst von den beiden Parteien unterzeichnet. Damit werden die Forderungen eines entsprechenden Vorstosses aus dem Grossen Rat erfüllt.
07.07.2022

Das ist eine Medienmitteilung der AEW Energie AG – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Rund hundert Verteilnetzbetreiber stellen zusammen die wirtschaftliche und zukunftsgerechte Stromversorgung im ganzen Kanton Aargau sicher, indem sie gemeinsam Endkunden so mit Strom beliefern. Die Gesetzgebung verpflichtet die Netzbetreiber, transparente und diskriminierungsfreie Richtlinien für die Anlastung von Kosten zwischen direkt miteinander verbundenen Netzen der gleichen Netzebene festzulegen. Ein vom Regierungsrat im Jahr 2020 entgegengenommenes Postulat hat Transparenz bei den Netznutzungspreisen verlangt; zudem sollten allfällig unverhältnismässige Preise für die Nutzung der Netze korrigiert werden.

Die vorgelagerten Betreiber müssen ihr Netz diskriminierungsfrei in die Teilnetze aufteilen. Die Aufteilung beinhaltet die gesamte Kostenrechnung (Kapital- und Betriebskosten). Für eine möglichst korrekte Aufteilung in die Teilnetze sind objektive, von den Betroffenen gemeinsam festgelegte Regeln anzuwenden. Die AEW Energie AG (AEW) und der Verband Aargauischer Stromversorger (VAS) hatten im Jahr 2007 Grundsätze für die Aufteilung in die Teilnetze vereinbart. In der Zwischenzeit ist allerdings Handlungsbedarf für die Nachführung und die Berichterstattung entstanden.

Grosse Herausforderungen für die Energieversorgung

Bei einem vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) geleiteten Runden Tisch zwischen der AEW und dem VAS wurde zwischen September 2020 und Juni 2022 ein gemeinsames Verständnis geschaffen und die Aufteilung der Netznutzungskosten wurde intensiv diskutiert. In den vom BVU moderierten, offenen und konstruktiven Fachgesprächen zwischen der AEW und dem VAS wurde festgestellt, dass die von der AEW angewandte Methode zur Ermittlung der Leistungs- und Energiewerte korrekt erfolgt und nachvollziehbar ist. In der Folge haben sich die AEW und der VAS auf Regelungen geeinigt. Diese werden in der nun gemeinsam verabschiedeten Vereinbarung festgehalten und dokumentiert. Die Vereinbarung wurde gestern Mittwoch, 6. Juli 2022, beim Wasserkraftwerk in Augst von den beiden Parteien unterzeichnet.

«In Bezug auf die Energieversorgung stehen alle Beteiligten vor grossen Herausforderungen. Für den Kanton ist deshalb der Wille zur gemeinsamen Lösungsfindung im Dialog und das gute Einvernehmen innerhalb der Branche ein wichtiges Signal für eine Fortsetzung der bisher sehr guten Zusammenarbeit», so Maurus Büsser, Generalsekretär des BVU. «Mit der Vereinbarung werden die Grundsätze der Kostenaufteilung für die Netznutzung als wichtiges Element zwischen den Partnern festgehalten. Zudem werden Kennzahlen definiert, welche jährlich mit dem VAS geteilt werden. Dies soll das Vertrauen stärken und die Basis für die Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Kooperation bilden», sagt Hubert Zimmermann, CEO der AEW. Markus Blättler, Präsident des VAS hält fest: «Die Unterzeichnung der Vereinbarung bildet den erfolgreichen Abschluss intensiver Verhandlungen, in denen beide Parteien aufeinander zugegangen sind. Im Prozess konnten wichtige Erkenntnisse gewonnen und das gegenseitige Vertrauen gestärkt werden.» (aew)

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