Das ist eine Medienmitteilung des Kantons Wallis – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Nach der Ablehnung des Dekrets über das Baubewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen in einer kantonalen Volksabstimmung fällt die Bearbeitung der Antragsdossiers in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Baukommission (KBK). Angesichts der Anforderungen der eidgenössischen Bestimmungen, die eine Produktionsaufnahme ab 2025 vorsehen, hat der Staatsrat eine Planung für die Bearbeitung der Dossiers bei den betroffenen Dienststellen verabschiedet. Dafür ist es von entscheidender Bedeutung, dass die kantonalen Organe von den Gesuchstellern vollständige Dossiers erhalten, die den gesetzlichen Bestimmungen und den technischen Anforderungen entsprechen. Die KBK hat kürzlich ein Informationsschreiben an Projektträger für Photovoltaik-Grossanlagen verschickt, in dem die geltenden Verfahren sowie eine umfassende Liste der dem Antrag beizufügenden Dokumente erläutert werden.
Der Staatsrat hat ausserdem beschlossen, die Aufgaben der Taskforce "Photovoltaik-Grossanlagen" anzupassen, die künftig für die informelle Koordinierung zwischen den betroffenen Dienststellen entsprechend den gesetzlichen, rechtswissenschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen im Rahmen dieser Photovoltaik-Grossanlagen zuständig sein wird. Die Taskforce hat auch, wie vom Grossen Rat gewünscht, die Aufgabe, im ersten Quartal 2024 einen Runden Tisch mit den Akteuren der Energieerzeugung und -übertragung, Vertreterinnen und Vertretern der Politik und der Umweltkreise zu organisieren, um eine Diskussion über die zu realisierenden Walliser Projekte zu führen. Diese soll im ersten Quartal 2024 stattfinden. (vs)