Primeo Energie senkt Rückliefervergütungen für Solarstrom und passt die Vergütung für Herkunftsnachweise an

Primeo Energie senkt per 1. Juli 2024 den Rückliefertarif für Strom aus Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Quellen auf 13 Rappen pro Kilowattstunde. Die vergangenes Jahr eingeführte Minimalvergütung bleibt unverändert bei 9 Rappen pro kWh. Auch die Vergütung des Herkunftsnachweises und der Wahltarif wurden angepasst.
17.05.2024

Das ist eine Medienmitteilung von Primeo Energie – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Minimalvergütung bleibt unverändert, Vorgabe der Energiegesetzgebung führt zu tieferen Rückliefertarifen 

Primeo Energie garantiert Solarstomproduzentinnen und -produzenten weiterhin eine minimale Vergütung von 9 Rappen (Rp.) pro Kilowattstunde (kWh) und schafft damit Investitionssicherheit. Die Minimalver-gütung gilt bis Ende 2028 und für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW zusammen mit dem Standard-Tarif. 

Die Höhe der Rückliefervergütung für Strom aus erneuerbarer Produktion richtet sich an den ver-miedenen Beschaffungskosten für gleichwertige Energie gemäss Artikel 12 der Energieverordnung. Wer seinen Strom aus Photovoltaikanlagen (PVA) oder anderen erneuerbaren Produktionsarten in das Netz von Primeo Energie einspeist, erhält ab dem 1. Juli 2024 13 Rappen pro Kilowattstunde. Bisher waren es 16 Rappen pro Kilowattstunde. Primeo Energie überprüft die Rückliefertarife regelmässig und passt diese bei Veränderungen nach oben wie auch unten an. Hintergrund der aktuellen Anpassung der Rückliefer-vergütung sind in erster Linie die gesunkenen Marktpreise für Strom. Dadurch haben sich auch die Beschaffungskosten verringert.  

Die Vergütung für Herkunftsnachweise wird vereinheitlicht 

Die Vergütung für den Herkunftsnachweis (HKN) wird vereinheitlicht. Zukünftig gilt für die Abnahme von erneuerbaren Herkunftsnachweisen ein einziger marktpreisorientierter Tarif von 2,5 Rp./kWh für alle Anlagengrössen. Die mit dem Stromprodukt verbundenen Tarifvarianten werden aufge-hoben. Als Folge profitiert im Netzgebiet von Primeo Energie die Mehrheit der Produzentinnen und Produzenten von einer Erhöhung der Vergütung von bisher 1,5 Rp./kWh auf 2,5 Rp./kWh. Für Kundinnen und Kunden mit dem Bezug von "Primeo Grün" sinkt die Vergütung um 2 Rappen. 

Wahltarif wird ebenfalls angepasst 

Primeo Energie reagierte mit der Einführung des Wahltarifs auf vielseitigen Kundenwunsch nach mehr Optimierungsmöglichkeiten der Produktion. Kunden, die ihre Produktion beziehungsweise ihren Verbrauch aktiv steuern, profitieren mit ihrer Anlage um bis zu 30 Prozent im Vergleich zum Standardtarif und tragen gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Der Wahltarif eignet sich besonders für Kundinnen und Kunden mit einer PVA, die verstärkt die Produktionsspitzen um die Mittagszeit zur Deckung des Eigenverbrauchs nutzen und/oder deren PVA einen Erzeugungsschwerpunkt im Winter aufweist.  

Der Wahltarif für Strom von Photovoltaikanlagen mit Jahres- und Tageszeitendifferenzierung wird aufgrund der Marktpreisentwicklung ebenfalls angepasst. Details zum Wahltarif finden Sie auf unserer Homepage unter primeo-energie.ch/verguetung-pva. 

Insgesamt gehört Primeo Energie mit den neuen Tarifen weiterhin unter den Netzbetreibern mit vorteilhaften Vergütungen. (primeo-energie)