Stabile Kosten und eine ausgeprägte finanzielle Sicherheitsreserve

Alle fünf Jahre ermittelt die Kernenergiebranche mit einer umfassenden Studie die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung und Entsorgung der Schweizer Kernanlagen. In die Kostenstudie fliessen jeweils die neusten Erkenntnisse und Erfahrungen aus nationalen und internationalen Rückbauprojekten sowie aus der Planung der geologischen Tiefenlager ein. Die neue Kostenstudie 2021 (KS21) enthält eine ausgeprägte finanzielle Sicherheitsreserve und bestätigt, dass die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung gesichert ist. Sie zeigt stabile bis leicht sinkende Kosten. Die Gesamtkosten betragen neu 23,083 Milliarden Franken.
01.10.2021

Das ist eine Medienmitteilung von swissnuclear – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die Eigentümer der Schweizer Kernanlagen sind gemäss Kernenergiegesetz verpflichtet, sämtliche Kosten für die Stilllegung und Entsorgung nach dem Verursacherprinzip zu tragen.  Auch die Finanzierung für die Stilllegung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Zur Sicherstellung der benötigten finanziellen Mittel bestehen zwei staatlich kontrollierte Fonds, die von den Betreibern der Schweizer Kernanlagen geäufnet werden.

Die Einzahlungen in die beiden Fonds, sowie die Rückstellungen der Eigentümer für die Stilllegung und die Entsorgung werden auf Basis einer umfassenden Kostenstudie bemessen. Diese Kostenstudie erfolgt alle fünf Jahre im Auftrag der Verwaltungskommission der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO). Sie trägt jeweils dem neusten internationalen Wissens- und Erfahrungsstand in Technik und Wirtschaft Rechnung. In die KS21 sind insbesondere die neuen Erkenntnisse aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg und geologischen Untersuchungen der Nagra eingeflossen. Sie bestätigen die bisherigen Planungsannahmen und Kostenermittlungen.

Die mit der Kostenstudie 2016 (KS16) eingeführte Aufteilung der Kosten in Basiskosten und Zuschläge, die einen umfassenden Kostenblock für Prognoseungenauigkeiten und Risiken sowie einen generellen Sicherheitszuschlag enthalten, hat sich bei der KS21 bewährt. Dies schafft Vergleichbarkeit und Transparenz.

Erfahrungszuwachs und schlanke Prozesse führen zu Stabilisierung der Stilllegungskosten

Gemäss KS21 betragen die Stilllegungskosten für sämtliche Kernanlagen neu 3,666 Mrd. CHF. Sie sind damit gegenüber der KS16 um 3% gesunken (teuerungsbereinigt um 5%). Dies unter anderem, weil die Erfahrungen aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg zeigen, dass Nachbetriebsarbeiten und Stilllegungsarbeiten auch parallel ausgeführt werden können.

Die Basiskosten inkl. bereits bezahlter Kosten betragen bei der Stilllegung 2,73 Mrd. CHF, die Zuschläge insgesamt 36%.

Tiefere Entsorgungskosten dank Optimierung der Bauwerke

Die Entsorgungskosten betragen beim Bau von je einem Lager für schwach- und hochaktive Abfälle an zwei unterschiedlichen Standorten neu 19,417 Mrd. CHF. Sie sind damit um knapp 5% gegenüber der KS16 gesunken (teuerungsbereinigt um 7%). Dies, weil das Verfüll- und Versiegelungskonzept weiterentwickelt sowie die Zugangsbauwerke und Verpackungsanlagen optimiert wurden.

Die Basiskosten inkl. bereits bezahlter Kosten betragen bei der Entsorgung 15,480 Mrd. CHF, die Zuschläge total 43%.

Der Bau der schwach- und hochaktiv-Lager am selben Standort (Kombilager) wäre laut Nagra effizienter und ressourcenschonender als der Bau zweier Lager an unterschiedlichen Standorten. Aufgrund des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns aus den geologischen Untersuchungen der Nagra der letzten Jahre zeichnet sich ab, dass ein solches Kombilager an allen drei möglichen Standorten sicher realisierbar ist.

Robuste Gesamtkosten

Die in der KS21 ausgewiesenen Gesamtkosten für den vollständigen Rückbau der Kernanlagen und die Entsorgung aller Abfälle in zwei getrennten Lagern an unterschiedlichen Standorten betragen neu 23,083 Mrd. CHF. In diesen Kosten ist der Anteil des Bundes für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung von 1,1 Mrd. CHF an den Entsorgungskosten inbegriffen. Die Gesamtkosten von 23,1 Mrd. CHF sind um insgesamt 1,1 Mrd. CHF und damit 4,5% (teuerungsbereinigt 6,5%) tiefer als in der KS16 mit 24,2 Mrd. CHF.

Ausgeprägte Sicherheitsreserve eingepreist

Die Risikozuschläge sind in der KS21 nochmals 4% höher als in der letzten KS16. Zuverlässig berechenbaren Basiskosten und grosse Reserven durch Risikozuschläge von insgesamt 41% der Basiskosten machen die Kostenstudie 2021 sehr belastbar und verlässlich.

Finanzierung ist auf Kurs

Von den Gesamtkosten sind bereits 7,5 Mrd. CHF bezahlt und weitere 8,9 Mrd. CHF in den Fonds sichergestellt. Somit sind knapp drei Viertel der Gesamtkosten ausfinanziert. An Kapitalerträgen aus dem Fondsvermögen werden noch 4,9 Mrd. CHF erwartet (bei einer vorgeschriebenen Realrendite von 1,6%). Daher ergeben sich für die Betreiber nach heutigem Stand zukünftige Beitragszahlungen in die Fonds von maximal 0,9 Mrd. CHF.

Nächste Schritte

Nach Einreichung der Kostenstudie 2021 erfolgt in einem nächsten Schritt eine umfassende Prüfung und Plausibilisierung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, unabhängige Kostenprüfer sowie die STENFO Gremien. Anschliessend wird die STENFO die Höhe der Beiträge, welche die Kraftwerksbetreiber pro Jahr in die Fonds einzahlen müssen, berechnen. Zuletzt wird die STENFO Verwaltungskommission sie festlegen. (swissnuclear)