Stadtrat beantragt Verkauf von ewz-Liegenschaften in Wettingen

Das ewz beabsichtigt den Verkauf ihrer Wohnliegenschaften in Wettingen, die es einst für Mitarbeitende des Kraftwerks erstellen liess. Für den Verkauf liegt ein Angebot der Gemeinde Wettingen in Höhe von insgesamt 4.95 Millionen Franken vor. Zuständig für den Verkauf ist der Gemeinderat, dem der Stadtrat das Geschäft zur Genehmigung unterbreitet.
12.07.2023

Das ist eine Medienmitteilung von ewz – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Zusammen mit der Errichtung des Kraftwerks in Wettingen liess das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Wohnüberbauungen erstellen, um den damals für die Kraftwerksmitarbeitenden zwingend notwendigen, günstigen Wohnraum in der Nähe der Arbeitsstelle zur Verfügung stellen zu können. Das Bedürfnis nach solchem Wohnraum hat in den letzten Jahren mehr und mehr abgenommen. So werden die Häuser in Wettingen inzwischen nicht mehr von ewz-Mitarbeitenden bewohnt. Somit sind sie nicht mehr betriebsnotwendig und sollen deshalb an die Gemeinde Wettingen verkauft werden.

Zürich und Wettingen arbeiten bei Energieversorgung eng zusammen

Bevor der Verkaufsprozess mit der Gemeinde Wettingen gestartet wurde, hat das ewz Sondierungen für mögliche Verwendungen innerhalb der Stadt Zürich (Liegenschaftenverwaltung) sowie mit Genossenschaften geführt. Diese haben jedoch kein Interesse an der Übernahme der Liegenschaften gezeigt. Deshalb wurden Verkaufsgespräche mit der Standortgemeinde Wettingen aufgenommen. Wettingen ist an den Liegenschaften sehr interessiert und aus Sicht des ewz eine optimale Käuferin. Zürich und Wettingen arbeiten seit Jahren sehr eng und partnerschaftlich im Bereich der Energieversorgung zusammen. So wird Wettingen bei der Verwaltung der Liegenschaften auch die Interessen des ewz für einen optimalen Kraftwerksbetrieb berücksichtigen. Zudem werden die Liegenschaften von der Gemeinde Wettingen weiterhin sozialverträglich vermietet. Die Einnahmen aus dem Verkauf sollen je zur Hälfte dem ewz und der Stadtkasse gutgeschrieben werden. (ewz)