Stellungnahme Morgeten Solar AG: Eingegangene Beschwerden Baubewilligung

Die Morgeten Solar AG hat heute, 3. Juni 2024 durch die Medien erfahren, dass der SAC, Mountain Wilderness und die Stiftung Landschaftsschutz Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen die geplante alpine Solaranlage am Südhang der Bürglen in der Gemeinde Oberwil im Simmental eingereicht haben. Die Einwände der Beschwerdeführenden vor Verwaltungsgericht werden wir problemlos widerlegen.
03.06.2024

Das ist eine Medienmitteilung von Morgeten Solar & Energie Thun – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Alle Einsprachen erstinstanzlich abgewiesen 

Mit dem Entscheid des Regierungsstatthalteramtes vom 3. Mai 2024 wurden alle eingegangenen Einsprachen gegen das Projekt in erster Instanz abgewiesen. Dabei wurden die gemachten Einwände in Absprache mit den involvierten Bundesstellen widerlegt. Nun werden dieselben Punkte von den Beschwerdeführenden erneut bemängelt. Daher gehen wir davon aus, dass die Widerlegung wenig Zeit in Anspruch nehmen wird. 

Bemängelte Punkte 

Da die Beschwerden bei uns noch nicht eingegangen sind, stützen wir uns auf die bereits veröffentlichten Medienberichte. Die offenen Rechtsfragen wurden in der Gesamtbaubewilligung vom 3. Mai 2024 bereits beantwortet. Wir gehen davon aus, weil es das erste Projekt im Rahmen des Solarexpress ist, dass dies durch alle Instanzen hindurch verzögert werden soll. 

Schon seit einem Jahr ist die Frage, ob eine Rohrleitung in einem Strassenkörper durch eine Moorlandschaft geführt werden darf, geklärt. Die Behörden haben auf eine wirksame Koordination zwischen dem Baubewilligungsverfahren und dem Plangenehmigungsverfahren zur Leitung geachtet. Das ESTI hat dem BFE bereits am 24. Mai 2024 die Plangenehmigung beantragt. Die Grösse vom Projekt entspricht einem Solarexpress. Dies wurde von den Fachstellen des Kantons und des Bundes festgestellt. Zudem wäre eine Vergrösserung jederzeit möglich. (energiethun