Swisspower begrüsst das Ansinnen des Bundesrates, verbindliche Zielwerte für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion festzulegen. Der Zielpfad muss sich an den überarbeiteten Energieperspektiven sowie am Netto-Null-CO2-Ziel des Bundesrates ausrichten.
Eine isolierte Sicht auf den Strom lässt ausser Acht, dass mit der alleinigen Elektrifizierung der Sektoren Wärme und Verkehr die Stromnachfrage vor allem im Winterhalbjahr zusätzlich ansteigen wird. Umso wichtiger ist deshalb einerseits die Nutzung von erneuerbarer Wärme (Fernwärme, erneuerbare Gase) und andererseits die gezielte Förderung der erneuerbaren Stromproduktion im Winter, beispielsweise auch in WKK-Anlagen.
Gleitende Marktprämien statt Investitionsbeiträge
Swisspower begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, Ausschreibungen durchzuführen für grosse Anlagen, die erneuerbaren Strom produzieren. Allerdings sollten solche Auktionen für sämtliche Technologien stattfinden, nicht nur für Photovoltaikanlagen. Zudem soll der Gewinner einer Auktion nicht einen einmaligen Investitionsbeitrag erhalten, sondern eine gleitende Marktprämie. Diese ist kosteneffizienter, da sie erstens nur die tatsächlich gelieferte Energie vergütet und zweitens die Allgemeinheit nur dann etwas kostet, wenn der Marktpreis unter den offerierten Gestehungskosten liegt. Zudem kann mit einer gleitenden Marktprämie die Produktion von Winterstrom gezielter gefördert werden, indem der im Winter effektiv produzierte Strom höher vergütet wird.
Keine Marktöffnung ohne nachhaltiges Finanzierungsmodell
Swisspower weist in ihrer Stellungnahme an den Bundesrat zudem darauf hin, dass die Revision des Energiegesetzes stark mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes zusammenhängt. Entsprechend fordert die Stadtwerke-Allianz eine politische Verknüpfung der beiden Geschäfte. (swisspower)