Tarifprüfungsverfahren: Weiterzug ans Bundesgericht

Repower lässt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit einem Tarifprüfungsverfahren vom Bundesgericht überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang März 2022 die Beschwerde von Repower abgewiesen. Diese richtete sich gegen eine Teilverfügung, welche die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) im Rahmen einer Untersuchung zu den Energietarifen 2009 und 2010 erlassen hatte.
06.04.2022

Das ist eine Medienmitteilung von Repower – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die ElCom erliess im Frühjahr 2020 eine Teilverfügung zu den Energietarifen von Repower aus den Jahren 2009 und 2010 (Medienmitteilung vom 9. April 2020). Diese Teilverfügung wurde von Repower gerichtlich angefochten (Medienmitteilungen vom 19. Mai 2020 und vom 8. März 2022). Repower hat das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang März 2022, welches die Beschwerde abgewiesen hatte, sorgfältig geprüft und beschlossen, dagegen Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen.

Der Untersuchung der ElCom konnte entnommen werden, dass Repower keine missbräuchlichen Stromtarife verrechnet hatte. Gemäss ElCom hatte Repower sogar nicht die vollen Kosten auf die Kunden in der Grundversorgung überwälzt. Strittig war aber, was mit in die Berechnungen der Energietarife der Grundversorgung eingerechnet werden soll. Repower strebt mit dem Weiterzug ans Bundesgericht eine höchstrichterliche Klärung dieser offenen Grundsatzfrage an. (repower)