UVEK streicht drei Reservestandorte aus dem Sachplan geologische Tiefenlager

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) streicht die drei Standortgebiete Jura-Südfuss (SO/AG), Südranden (SH) und Wellenberg (NW) aus dem Sachplan geologische Tiefenlager. Sie waren bisher als Reservestandorte für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen vorgesehen. Mit der Streichung wird klargestellt, dass es in diesen drei Gebieten keine weitere Planung von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Abfälle mehr geben wird.
08.07.2024

Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die drei Standorte waren vom Bundesrat Ende 2018 im Ergebnisbericht zu Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager als Reserveoptionen im Sachplan festgehalten worden. Durch die vertieften Untersuchungen in der laufenden Etappe 3 hat sich der Kenntnisstand deutlich erhöht.

Die Resultate bestätigen, dass die drei Reservestandorte, die nun gestrichen werden, eindeutige Nachteile gegenüber den im Sachplan verbleibenden Standortgebiete Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich Nordost (TG/ZH) haben. Mit der Streichung fallen an den drei Standorten allfällige Nutzungskonflikte mit dem geologischen Tiefenlager und mögliche Einschränkungen für die Kantone und Gemeinden weg und es wird Klarheit geschaffen, dass es dort keine weitere Planung eines geologischen Tiefenlagers mehr geben wird.

Alle Standortkantone wurden angehört und haben der Streichung zugestimmt. Das UVEK hat den Ergebnisbericht zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager entsprechend angepasst.

Die Standortsuche für geologische Tiefenlager

Die Standortsuche ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt und erfolgt in drei Etappen. Etappe 1 (Vorschlag und behördliche Prüfung von sechs möglichen Standortgebieten, Aufbau der regionalen Partizipation) und Etappe 2 (Platzierung der Oberflächenanlagen, Mitwirkung der Regionalkonferenzen, Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp) sind bereits abgeschlossen. Derzeit läuft die Etappe 3 (Tiefbohrungen, Erarbeitung Rahmenbewilligungsgesuche, Überprüfung Rahmenbewilligungsgesuche, Festsetzung der Standorte, Erteilung der Rahmenbewilligungen), die voraussichtlich bis 2030 dauern wird. 2022 hat sich die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) für Nördlich Lägern als am besten geeigneten Standort entschieden, um dort ein Tiefenlager sowohl für hoch- als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle (Kombilager) zu bauen. Die Anlagen für die Verpackung der Abfälle soll beim Zwischenlager in Würenlingen entstehen. Die Nagra wird die entsprechenden Rahmenbewilligungsgesuche im November 2024 beim Bund einreichen. (bfe)