Vergütung 2021 von Stadtwerk Winterthur an Steuerhaushalt

Insgesamt 11,4 Millionen Franken soll Stadtwerk Winterthur im Jahr 2021 an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt vergüten. Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat einen entsprechenden Antrag überwiesen.
30.10.2020

Die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den Steuerhaushalt wird jährlich vom Winterthurer Parlament festgelegt und beschlossen. Für das kommende Jahr beantragt der Stadtrat eine Vergütung von insgesamt 11,4 Millionen Franken. Dies ist eine halbe Million mehr als für 2020 budgetiert worden ist, entspricht aber dem jeweiligen, effektiv gezahlten Betrag in den letzten zwei Jahren. Grund für die höher budgetierte Vergütung 2021 sind höhere Vergütungssätze im Vergleich zum Vorjahr in den Geschäftsfeldern Fernwärme und Stromhandel von Stadtwerk Winterthur. Die effektive Höhe der finanziellen Vergütung kann erst Ende 2021 nach Vorliegen der Geschäftszahlen und somit der effektiven Betriebserträge bestimmt werden. Sie kann somit von den budgetierten 11,4 Millionen Franken abweichen.

Zusammensetzung der Vergütung 2021

Die finanzielle Vergütung aus den verschiedenen Geschäftsfeldern – verwaltungstechnisch als Eigenwirtschaftsbetriebe definiert – darf höchstens den vorgegebenen Maximalsätzen in den jeweiligen Verordnungen entsprechen. Bei der Festlegung der Vergütung aus den einzelnen Geschäftsfeldern werden die Werte der vergangenen Jahre sowie die langfristig erwartete finanzielle Situation berücksichtigt. Im Jahr 2021 sollen die Geschäftsfelder Gasnetz und Gashandel je zehn Prozent des budgetierten Betriebsertrags vergüten, das Geschäftsfeld Fernwärme fünf Prozent und das Geschäftsfeld Stromhandel ein Prozent. Die Vergütung aus dem Geschäftsfeld Stromnetz ist bundesrechtlich mit einem jährlich definierten Zinssatz geregelt. 2021 beträgt die Vergütung aus der Verteilung Elektrizität 6,49 Millionen Franken. Das Geschäftsfeld Energie-Contracting wird nicht belastet, da aufgrund laufender Vorinvestitionen negative Betriebsreserven bestehen. Aus den Geschäftsfeldern Wasserversorgung, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung dürfen aus Gründen übergeordneten Rechts keine Vergütungen an den Steuerhaushalt geleistet werden. (stadtwerk.winterthur)