Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve: Stellungnahme von Swissgrid

Die vorgesehene Wasserkraftreserve ist eine nachvollziehbare, notwendige und umsetzbare Massnahme zur Erhöhung der Versorgungssicherheit. Swissgrid bringt sich mit zusätzlichen Optimierungsvorschlägen in die Konsultation ein.
17.06.2022

Das ist eine Medienmitteilung von Swissgrid – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
 

Mit der Wasserkraftreserve zielt der Gesetzgeber auf eine höhere Energieverfügbarkeit in den Wintermonaten ab. Sie ist eine nachvollziehbare und notwendige Massnahme zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Schweiz und muss schnell umgesetzt werden. Mittel- und langfristig sind weitere Massnahmen nötig, um wirkungsvoll einem Strommangel zu begegnen. Diese hat Swissgrid gemeinsam mit den Behörden und der Branche ausgearbeitet. Dazu gehören der Zubau an inländischer Produktionskapazität, beschleunigte Verfahren zum notwendigen Ausbau der Produktionskapazität und der Netzinfrastruktur sowie ein Stromabkommen mit der EU.

Der Bundesrat plant die Einführung der Wasserkraftreserve per Verordnung, damit sie bereits kommenden Winter zur Verfügung steht. Swissgrid wird gemäss Verordnungsentwurf mit der operativen Abwicklung der Reserve beauftragt und ist bereit, diese zusätzliche, verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Swissgrid hat beantragt, dass der Gesetzgeber so rasch wie möglich entsprechende Grundlagen auf gesetzlicher Basis schafft.

Die Vorbereitung, Vorhaltung und der Abruf der Wasserkraftreserve ist mit Kosten verbunden, welche über die Tarife abgewickelt werden sollen. Es sind auch zusätzliche vertragliche Vereinbarungen mit den Bilanzgruppen und Kraftwerksbetreibern notwendig, die innert kurzer Frist abgeschlossen werden müssen. Optimierungsbedarf sieht Swissgrid auch in der formalgesetzlichen Basis für die Anrechenbarkeit der Kosten. (swissgrid)