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Zwischen Juni und September 2020 wurden die Mitglieder des VSE erneut – wie auch schon 2019 – zu ihrer Einschätzung der Energiezukunft befragt. Dabei wurde die persönliche Einschätzung von Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen eingeholt und nicht die Sichtweise der Unternehmen. Die Umfrageteilnehmer sollten einschätzen, für wie relevant sie die 15 Treiber, die die Energiewelten ausmachen, im Jahr 2035 halten.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eröffnet. Für den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE sind die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns entscheidend.
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Im Energiesystem steht ein Paradigmenwechsel an. Anstelle von wenigen grossen Flexibilitäten im Stromsystem werden zukünftig viele flexible Mengen auf verschiedenen Spannungsebenen, vor allem dezentral benötigt.
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Den Modellberechnungen zufolge werden die Systemkosten von heute rund 29 Mia. CHF pro Jahr in drei der vier Szenarien – trotz zukünftig erhöhten Investitionsbedarfs – langfristig spürbar abnehmen.
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Die Berechnung des konventionellen Basisstromverbrauchs ist die Basis für den Bedarf an Kraftwerken oder Importkapazitäten in der Schweiz. Im Spotlight «Basisstrom» werden die diesbezüglich für die «Energiezukunft 2050» zugrunde liegenden Annahmen aufgeführt.
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Ein Team von 50 Branchenvertretern hat drei mögliche Wege in die Stromzukunft beschrieben. Basierend auf intensiven Arbeiten der Branche und externen Studien.Alle drei Szenarien gehen davon aus,dass die existierenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden. Die Studie fokussiert auf diejeweilige Entwicklung der Nachfragenach Elektrizität und auf den Ausbauder Stromproduktion aus erneuerbaren und anderen Energieträgern und ihre Auswirkungen auf die Schweizer Stromversorgung. 2012, pdf
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.