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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
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Mit der «Energiezukunft 2050» wird erstmals das Gesamtenergiesystem unter Berücksichtigung aller Sektoren und der umliegenden Länder modelliert. Der Blick in das Jahr 2050 zeigt, dass der Strombedarf in der Schweiz zunehmen wird und wir ohne massiv beschleunigten Zubau und massive Steigerung der Effizienz, fokussierten Um- und Ausbau der Netze sowie idealerweise einem engen Energieaustausch mit Europa die Energie- und Klimaziele nicht erreichen.
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Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) ist der Branchendachverband der schweizerischen Elektrizitätsbranche mit Hauptsitz in Aarau. Daneben ist der VSE mit einer Niederlassung in Lausanne und durch eine enge Zusammenarbeit mit ESI auch im Tessin vertreten. Ab 2014 verfügt der VSE zusätzlich über ein Büro in Bern.
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Der VSE ist der Branchendachverband der schweizerischen Elektrizitätsbranche mit Hauptsitz in Aarau und einer Niederlassung in Lausanne. Darüber hinaus verfügt der VSE über ein Büro in Bern. Im Tessin besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem ESI.
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Der VSE ist der Branchendachverband der schweizerischen Elektrizitätsbranche mit Hauptsitz in Aarau und einer Niederlassung in Lausanne. Darüber hinaus verfügt der VSE über ein Büro in Bern und besteht im Tessin eine enge Zusammenarbeit mit ESI.
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Der VSE ist der Branchendachverband der schweizerischen Elektrizitätsbranche mit Hauptsitz in Aarau und einer Niederlassung in Lausanne. Darüber hinaus verfügt der VSE über ein Büro in Bern. Im Tessin besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem ESI.
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Branchenlösung zur Erfassung des SF6-Bestandes der VNB und dem Umgang mit SF6.
Bestimmung und Abgrenzung der Kosten für Lastgangmessungen und deren Verrechnung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 StromVV.
Zusammenfassender Überblick über die Bereiche Messung, Messdatenaustausch sowie Lieferantenwechselprozesse.
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VSE-Stellungnahme - Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 29. Januar 2013, pdf
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VSE-Stellungnahme in der Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes 5. Januar 2011, pdf
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eröffnet. Für den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE sind die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns entscheidend.
Stellungnahme zum Entwurf im Rahmen der parlamentarischen Initiative Rösti «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung»
Stellungnahme zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Vernehmlassungsverfahren zu den Änderungen auf Verordnungsstufe
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern)
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen sowie zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Stellungnahme zur Änderung der StromVV - Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz
Stellungnahme 2015 VSE zu Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz (WACC)
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Stellungnahme zur Änderung der StromVV 8.10.2015