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Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie zu Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Ein Vergleich der obligatorischen Abgaben für die Wasserkraftproduzenten in sieben europäischen Ländern fördert grosse Unterschiede zutage – zum Nachteil der Schweizer Produzenten.
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.
Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen
Digital@EVU 2021: Wie ist der Stand der digitalen Transformation in der Energiewirtschaft?
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An «Digital@EVU 2021» haben Energieversorger aller Wertschöpfungsstufen und Größenklassen aus zehn Ländern teilgenommen. Neben Energieversorgern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich haben wir auch Unternehmen aus Italien, Japan, Australien, der Türkei, Portugal, Rumänien und Indien für die Umfrage gewinnen können. Der Digitalisierungscheck bietet daher einen authentischen Einblick, wo die Energiewirtschaft bei der Digitalisierung steht und ermöglicht den teilnehmenden Unternehmen erstmals auch einen Vergleich zu anderen internationalen Playern.
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Diese Empfehlung gilt für in der Schweiz hergestellte Holzmasten. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Hinweis auf die Handhabung, die Wiederverwertung und die Entsorgung von imprägnierten Leitungsmasten aus Holz geben.
Verordnungsentwürfe zu Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie zur Kontingentierung im Bereich Gas
Stellungnahme zur Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der Kernenergiehaftpflichtverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Gefährdungsannahmenverordnung
Betrieb der automatischen Wiedereinschaltung in Verteilnetzen (NE3 und NE5) (AWE – CH 2020)
Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen sowie zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute
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Zweites Treffen AG Revision StromVG - Rückmeldung 11. Februar 2015, pdf