Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eröffnet. Für den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE sind die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns entscheidend.
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Mit der Umsetzung des StromVG in der Schweiz, wird das so genannte Bilanzgruppen-Modell eingeführt. Das Schweizerische Bilanzgruppen-Modell kommt bereits in vergleichbarer Art und Weise in zahlreichen Ländern zur Anwendung.
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Digital@EVU 2021: Wie ist der Stand der digitalen Transformation in der Energiewirtschaft?
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An «Digital@EVU 2021» haben Energieversorger aller Wertschöpfungsstufen und Größenklassen aus zehn Ländern teilgenommen. Neben Energieversorgern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich haben wir auch Unternehmen aus Italien, Japan, Australien, der Türkei, Portugal, Rumänien und Indien für die Umfrage gewinnen können. Der Digitalisierungscheck bietet daher einen authentischen Einblick, wo die Energiewirtschaft bei der Digitalisierung steht und ermöglicht den teilnehmenden Unternehmen erstmals auch einen Vergleich zu anderen internationalen Playern.
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Zwischen Juni und September 2020 wurden die Mitglieder des VSE erneut – wie auch schon 2019 – zu ihrer Einschätzung der Energiezukunft befragt. Dabei wurde die persönliche Einschätzung von Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen eingeholt und nicht die Sichtweise der Unternehmen. Die Umfrageteilnehmer sollten einschätzen, für wie relevant sie die 15 Treiber, die die Energiewelten ausmachen, im Jahr 2035 halten.
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Wir vermitteln Ihnen aktuelles Wissen aus Technik, Energiewirtschaft, Führung und Recht. Wir zeigen energiepolitische Zusammenhänge auf und ermöglichen den direkten Austausch mit Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland. Besonders die Fachtagungen und die grossen Anlässe, wie zum Beispiel die Betriebsleitertagung, das SiBe-Seminar oder der Stromkongress, dienen zusätzlich der Vernetzung und dem fachlichen und persönlichen Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer untereinander.
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt II Mittelspannung (2022)
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Im Teil B Abschnitt II sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Mittelspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt III Hochspannung (2023)
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Im Teil B Abschnitt III sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Hochspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt I Niederspannung (2021)
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Im Teil B Abschnitt I sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Niederspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.