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Infoblatt zum Handbuch «Umsetzung der Rückspeisevergütung», Juni 2024. Das Handbuch finden Sie hier: https://www.strom.ch/ursv
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Der VSE ist der Branchendachverband der schweizerischen Elektrizitätsbranche mit Hauptsitz in Aarau und einer Niederlassung in Lausanne. Darüber hinaus verfügt der VSE über ein Büro in Bern. Im Tessin besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem ESI.
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Excel-Sheet zur Branchenempfehlung «Handhabung Wechselkunden ohne Lastgangmessung». Die Branchenempfehlung finden Sie hier: www.strom.ch/lastgang
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Anhang zur Branchenempfehlung «Metering Code Schweiz». Die Branchenempfehlung finden Sie hier: www.strom.ch/mcode
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Beschreibung der Ergänzungen der bestehenden Marktprozesse (Messung, Datenaustausch, Bilanzierung) zur Handhabung der Wechselkunden ohne Lastgangmessung für eine vollständige Strommarktliberalisierung. Die Beilage «Berechnung Tarifbandprofil» finden Sie hier: www.strom.ch/tarifband
Stellungnahme 2015 VSE zu Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz (WACC)
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Stellungnahme zur Änderung der StromVV 8.10.2015
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Zweites Treffen AG Revision StromVG - Rückmeldung 11. Februar 2015, pdf
Photovoltaik-Grossanlagen – Verordnungsrevisionen zur Umsetzung des neuen Artikels 71a des Energiegesetzes (Solaroffensive)
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VSE-Stellungnahme zur Revision des Kartellgesetzes 10. Oktober 2011, pdf
Musterbrief: Antwortschreiben Verweigerung von Montage und Inbetriebnahme eines Smart Meters
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Das Merkblatt «Umgang mit Verweigerern von intelligenten Messgeräten (iMG)» finden Sie hier: www.strom.ch/merkblatt-img
Stellungnahme zur Revision des BG über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen in Umsetzung der Motion Schweiger
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Ausgabe 2024/2025 (indexiert per 31.12.2023)
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Stellungnahme vom 22. Januar 2015.
Stellungnahme zur Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) - Synopse
Stellungnahme zur Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der Kernenergiehaftpflichtverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Gefährdungsannahmenverordnung
Vollzugshilfe «Festlegung der für die Nutzung der Wasserkraft geeigneten Gewässerstrecken im kantonalen Richtplan»
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Umsetzungsdokument gemäss Transmission Code 2019 (Kapitel 1.5). Den Transmission Code finden Sie hier: www.strom.ch/tc
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz: «SDAT-CH Wechselprozesse» (SDAT – CH 2022)
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Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz, Teil: «SDAT-CH Wechselprozesse». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über www.strom.ch/sdat
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt I Niederspannung (2021)
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Im Teil B Abschnitt I sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Niederspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
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Zwischen Juni und September 2020 wurden die Mitglieder des VSE erneut – wie auch schon 2019 – zu ihrer Einschätzung der Energiezukunft befragt. Dabei wurde die persönliche Einschätzung von Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen eingeholt und nicht die Sichtweise der Unternehmen. Die Umfrageteilnehmer sollten einschätzen, für wie relevant sie die 15 Treiber, die die Energiewelten ausmachen, im Jahr 2035 halten.
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Das VSE-Denkmodell für die Schweizer Energieversorgung der Zukunft. Aktualisierung des VSE Trends 2035. www.energiewelt.ch
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) und Stromversorgungsverordnung (StromVV)
Stellungnahme zur Änderung der StromVV - Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz
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Ein Vergleich der obligatorischen Abgaben für die Wasserkraftproduzenten in sieben europäischen Ländern fördert grosse Unterschiede zutage – zum Nachteil der Schweizer Produzenten.
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Der VSE ist der Branchendachverband der schweizerischen Elektrizitätsbranche mit Hauptsitz in Aarau und einer Niederlassung in Lausanne. Darüber hinaus verfügt der VSE über ein Büro in Bern. Im Tessin besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem ESI.
Die finanzielle Berichterstattung der Partnerwerke wird im Handbuch für «Rechnungslegung und Reporting» der Partnerwerke geregelt. Es bezieht sich auf die Erstellung der Einzelabschlüsse von Kraftwerken sowie alle übrigen partnerwerkähnlichen Gesellschaften unter Swiss GAAP FER. Die Anhänge zum Handbuch «Rechnungslegung und Reporting» finden Sie hier: https://www.strom.ch/rechnungslegung-anhang
Bestimmung und Abgrenzung der Kosten für Lastgangmessungen und deren Verrechnung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 StromVV.
Der Einsatz von intelligenten Messsystemen in der Schweiz. Dieses Dokument ersetzt das Handbuch "Smart Metering CH (HBSM–CH)".
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Den «Musterbrief: Antwortschreiben Verweigerung von Montage und Inbetriebnahme eines Smart Meters» finden Sie hier: www.strom.ch/musterbrief-img
Ziel des Handbuchs ist, die rechtskonforme Umsetzung der Berechnung der Rückspeisevergütung gemäss Art. 7 Abs. 2 EnG durch die Netzbetreiber zu unterstützen. Beachten Sie auch das Infoblatt: https://www.strom.ch/infoblatt-rueckspeiseverguetung
Beschreibung des Anschlusses und möglicher Betriebsarten von Speichern an den Netzebenen 3 bis 7 mit den dazugehörigen Regeln für die Messkonzepte, der Berechnungen der abrechnungsrelevanten Daten und der Ausstellung von HKN.
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Strom ist wichtig und äusserst wertvoll. Wir setzen Strom so selbstverständlichein, dass uns dies selten bewusst wird. Dabei ist die Liste von Stromanwendungenlang und wird ständig länger. Immer häufiger kommen auch Anwendungenhinzu, bei denen Strom andere Energiearten ersetzt. Dies machtihn immer populärer und spart erst noch Energie, denn Strom lässt sich vonallen Energieträgern am effizientesten einsetzen. Wenn er zudem, wie in derSchweiz, praktisch CO2-frei produziert wird, kommt ihm eine Schlüsselfunktionbei der Eindämmung des Klimawandels zu.2012, pdf
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
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