Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Der Verteilnetzbetreiber (VNB) ist zuständig für die Gewährleistung des sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betriebs des Verteilnetzes. Darüber hinaus schliesst der VNB Netzanschlussnehmer an sein Netz an und ermöglicht Netznutzern die Nutzung des Netzes.
Bezeichnet den anhand der betrieblichen Sicherheitsgrenzwerte beurteilten Betriebszustand des Übertragungsnetzes, bei dem es sich um den Normalen Netzzustand, den Gefährdeten Netzzustand und den Gestörten Netzzustand handeln kann. Im Gestörten Netzzustand werden die drei Zustände Notzustand...
Für eine transparente Zuweisung der Netzkosten werden die Übertragungs- und Verteilnetze in vier Spannungsebenen und drei Transformationsebenen und damit in sieben Netzebenen aufgeteilt. Das Verteilnetz umfasst die Netzebenen 2 bis 7.
Von den Netzbetreibern wird ein Zuschlag auf dem Netznutzungsentgelt auf das Übertragungsnetz erhoben. Mit diesem werden unter anderem die KEV, die Einspeiseprämie (Nachfolgerin der KEV), die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen und die Marktprämie für Grosswasserkraft finanziert. Die...
Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Akteur, der Elektrizität aus dem Übertragungsnetz oder dem Verteilnetz entnimmt oder einspeist. Der Netznutzer ist insbesondere für den Abschluss von Netznutzungsverträgen für alle seine Anschlusspunkte zuständig.
Der Verteilnetzeigentümer (VNE) ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in ihrem Eigentum befindlichen Betriebsmittel der Verteilnetze. Der VNE ist weiter zuständig für den Netzanschluss der Anlagen von VNE, Erzeugern und Endverbrauchern an das Verteilnetz.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Aus den ermittelten Netzkosten pro Netzebene- und der Kostenträgerrechnung werden anschliessend die eigentlichen Netznutzungstarife kalkuliert.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Funktionale Beschreibung der Betriebsmittel des Übertragungs- und Verteilnetzes, als auch von fiktiven Elementen (Netzeinspeisungen, Lasten, etc.) welche in einem Netzmodell verwendet werden.
Ein Netzabschaltplan beinhaltet alle notwendigen Informationen für die Durchführung der Abschaltungen der jeweiligen Teilnetzgebiete. Er beschreibt insbesondere den Rhythmus, welche Netzteile wann abgeschaltet werden und ebenfalls wo die Schaltungen ausgeführt werden.
Hierunter wird ein flächenmässig begrenztes, netztechnisch abgegrenztes kleines Teilnetz verstanden, das aus einem schwarzstartfähigen sowie einem oder mehreren inselnetzfähigen Kraftwerken, welche Frequenz, Spannung und Leistung in der Aufbauzelle stabil halten können, und entsprechenden Lasten...
Die VNB führen unter Berücksichtigung der aktuellen sowie der prognostizierten Erzeugungs- und Verbrauchssituationen regelmässig Planungen für den zukünftigen Netzausbau durch. Ziel der Netzplanung ist es, dass ein zuverlässiges und effizientes Verteilnetz zur Verfügung steht und die...
Die Netzentwicklung stellt eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Verfügbarkeit eines leistungsfähigen, zuverlässigen und effizienten Übertragungsnetzes dar und dient damit unmittelbar der zukünftigen Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität der schweizerischen Elektrizitätsversorgung...
Das Arealnetz (AN) dient der Feinverteilung von elektrischer Energie innerhalb eines kleinräumigen Areals im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a StromVG. Mindestens ein vom Arealnetzeigentümer (ANE) wirtschaftlich und juristisch unabhängiger Dritter (Endverbraucher oder Erzeugungseinheit) ohne direkten...
Gesamtheit der Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers gemeinsam mit weiteren, beteiligten Akteuren a) die zur Vorbereitung eines zuverlässigen Transportes elektrischer Energie durch das Übertragungsnetz (u.a. Koordination von Baumassnahmen im Übertragungsnetz, Wartungs- und Installationsarbeiten an...
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Recht auf Netznutzung, um von einem Lieferanten freier Wahl Elektrizität zu beziehen oder Elektrizität in ein Netz einzuspeisen.
Elektrizitätsnetz, das der Übertragung von Elektrizität über grössere Distanzen im Inland sowie dem Verbund mit den ausländischen Netzen dient und in der Regel auf der Spannungsebene 220/380 kV betrieben wird.
Der ANE ist Endkunde eines VNB und ist Eigentümer des Arealnetzes. Sein Arealnetz wird für die Eigenversorgung und die Versorgung von anderen vom ANE unabhängigen Endverbraucher des VNB genutzt.
Gesamtheit aller Aufgaben eines Netzbetreibers im Rahmen a) des koordinierten Einsatzes der ihm zur Verfügung stehenden Kraftwerke (z.B. zur Einhaltung der Leistungsbilanz, die Frequenzhaltung und das Engpassmanagement) b) der Netzführung (Überwachung, Revisionskoordination, Schalten, Setzen von...
Die nationale Netzgesellschaft kann eine kritische Netzsituation erklären, wenn nach der aktuellen Einschätzung dies zur Gewährleistung des sicheren Netzbetrieb notwendig ist und wenn die Bedingungen für den gefährdeten oder gestörten Netzzustand erfüllt sind und diese Zustände nur mit Massnahmen...
Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.
Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.
Physikalische Benutzung eines Netzsystems aufgrund von Einspeisung oder Entnahme elektrischer Energie.
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Bezeichnet alle technischen und organisatorischen Massnahmen, die erforderlich sind, um das Netz in den Normalzustand zurückzuführen.
Staatlich angeordnete Massnahme, bei der Endverbraucher durch flächendeckende zyklische Abschaltungen im Netz zeitweise nicht versorgt werden.
Der ÜNE ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in seinem Eigentum befindlichen Betriebsmittel, die einen Bestandteil des schweizerischen Übertragungsnetzes bilden.
Der ANB ist der Beauftragte und Vertreter des ANE; er betreibt und verwaltet das Arealnetz. Der ANB und ANE können die gleiche physische oder juristische Person sein.
Der ÜNB ist verantwortlich für die Führung des schweizerischen Übertragungsnetzes mit dem Ziel eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betriebs unter Einhaltung der technischen Grenzwerte und der geltenden technischen Regeln.
Anlage aus einer Vielzahl von Leitungen und den erforderlichen Nebenanlagen zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität. Elektrizitätsleitungen mit kleiner räumlicher Ausdehnung zur Feinverteilung, wie auf Industriearealen oder innerhalb von Gebäuden, gelten nicht als Elektrizitätsnetze.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland oder Äquivalente, die notwendig sind, um ein Netzmodell für die Netzbetriebsführung und Netzbetriebsplanung zu erstellen.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland, die Teil des Beobachteten Fremdnetzes, aber nicht teil des Koordinierten Fremdnetzes.
Ein Netz wird als vollständiges Netz bezeichnet, wenn kein Betriebsmittel ausser Betrieb ist.
Es werden die drei Zustände Not-Zustand, Blackout-Zustand und Netzwiederaufbau-Zustand unterschieden. Diese Netzzustände sind im Transmission Code definiert.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ÜNB, S-KWB und S-KAB im In- und Ausland, die in der Planung der Ausserbetriebnahmen und im Betrieb vom Netzbetreiber berücksichtigt werden.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland, die in der Ausserbetriebnahmeplanung und im Betrieb vom ÜNB oder VNB berücksichtigt werden und die in die Ausserbetriebnahmekoordination und in die Ausfalllisten für die Netzsicherheitsrechnung einfliessen müssen.
Dieser Netzzustand ist im TC definiert.
Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.
Netzelemente im Eigentum bzw. in der betrieblichen Verantwortung des ÜNB oder VNB (inklusive der Grenzleitungen).
Gesamtheit der Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers gemeinsam mit weiteren, beteiligten Akteuren, a) die zur Vorbereitung eines zuverlässigen Transportes elektrischer Energie durch das Übertragungsnetz (u.a. Koordination von Baumassnahmen im Übertragungsnetz, Wartungs- und Installationsarbeiten...
Differenz der Einspeisung elektrischer Energie in das Netz und der Ausspeisung elektrischer Energie aus dem Netz, abzüglich des Eigenbedarfs der Produktionsanlagen und des Netzbetriebs (Transformierung und Übertragungsverluste). Die ermittelte Verlustenergie wird vom Verteilnetzbetreiber zu...
Bruttolastgangsumme des eigenen Netzes (ohne nachgelagerte Netze).
Kennzeichnet das elektrische oder regelungstechnische Verhalten der Anlage gegenüber dem Netz. Folgende Parameter sind relevant: Nennleistung, Schwungmasse, Schutzeinstellungen. Änderungen in den Regelkreisen der Spannungs- oder Turbinenregelung.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Umfasst das Eigene Netz und die Netzelemente des Beobachteten Fremdnetzes ergänzt um die Netzelemente bzw. Äquivalente, die nötig sind, um ein erweitertes Netzmodell für den Netzbetrieb zu erstellen.
In der Netzsicherheitsrechnung und Betriebsplanung verwendete Liste von Netzelementen und ausgewählten Kombinationen von Netzelementen des "Koordinierten Fremdnetzes", für die die Auswirkung des Ausfalls auf das übrige Beobachtungsgebiet berechnet wird.
Sammelbegriff für die Betreiber von Netzanlagen oder Teile davon im Übertragungsnetz, in Verteilnetzen, Kraftwerken oder Kundenanlagen resp. Endverbrauchern.
Methode für die Zuweisung der Netzkosten auf eine der beiden Kostenträger «Endverbraucher einer Netzebene» oder «nachgelagerte Netzebene» in Abhängigkeit der jeweiligen Energie- und Leistungswerte.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Aktive Teilnehmer an der Spannungshaltung im Übertragungsnetz sind verpflichtet, die ihnen ohne Einschränkung des Wirkleistungsbetriebs zur Verfügung stehende Blindleistung für die Spannungshaltung im Übertragungsnetz einzusetzen. Sie regeln die Spannung in die Richtung eines von der nationalen...
Für einen sicheren und rückwirkungsarmen Betrieb der an das Verteilnetz angeschlossenen Anlagen haben VNB und Netznutzer in ihren Anlagen Schutzsysteme zu installieren, die der Gestaltung und den Betriebsbedingungen des Netzes bzw. der angeschlossenen Anlagen entsprechen, und diese in abgestimmter...
Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Massnahmen zur Einhaltung der Netzfrequenz innerhalb bestimmter Grenzen zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes.
Fähigkeit des Netzes, die Merkmale der Spannung in öffentlichen Versorgungsnetzen gemäss SNEN 50160 zu erfüllen.
Gebiet, für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt.
Ereignis, das einen ungewollten Übergang des Netzes vom sicheren in den gefährdeten oder gestörten Netzzustand verursacht.
Koordination von Aufgaben, die für den Betrieb des schweizerischen Übertragungsnetzes und die Einbindung in das ENTSO-E-Verbundnetz notwendig sind.
Wird durch die nationale Netzgesellschaft zur Frequenzhaltung bei primärregelfähigen Kraftwerken beschafft. Primärregelleistung wird in Abhängigkeit der Abweichung der Netzfrequenz von der Sollfrequenz abgegeben.
Gewährleistet durch präventive (z.B. marktbasiertes Allokationsverfahren für verfügbaren Kapazität des Netzes) und operationelle (z.B. Redispatch, Countertrade, Reduktionen) Massnahmen, dass ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Halbaktive Teilnehmer übernehmen keinerlei Pflichten zur aktiven Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Die halbaktiven Teilnehmer erhalten jedoch finanzielle Anreize für einen systemdienlichen Blindenergieaustausch mit dem Übertragungsnetz.
Gebiet der Schweiz, welches mit einer Leistungs-Frequenz-Regelung ausgestattet ist und für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt/begrenzt.
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage oder eines HGÜ-Systems, die abgegebene Wirkleistung in Abhängigkeit von einer gemessenen Abweichung der Netzfrequenz von einem Sollwert anzupassen, um die Netzfrequenz zu stabilisieren.
Möglichkeit, einen vom synchronen Netz abgetrennten Netzbereich mit Hilfe einer Erzeugungseinheit über längere Zeit autonom versorgen zu können und dessen Betrieb somit innerhalb der zulässigen Grenzwerte für Betriebskenngrössen aufrechtzuerhalten.
Automatisch oder manuell abgerufene, elektrische Leistung zur Einhaltung des geplanten Elektrizitätsaustausches über die Regelzonen- bzw. Regelblockgrenzen hinweg und zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebes über die Konstanthaltung der Netzfrequenz. Sie besteht aus Primär-, Sekundär- und...
Stellt den Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch in einem Netz mit Hilfe der Turbinenregler sicher. Sie ist eine automatische, dezentrale Funktion des Turbinenreglers, um die Generatorwirkleistungsabgabe als eine Funktion der Frequenzabweichung innerhalb eines synchronen Netzgebietes zu...
Bezeichnet eine Massnahme, die von einem oder mehreren Netzbetreibern durch die Veränderung des Erzeugungs- und/oder des Lastmusters aktiviert wird, um die physikalischen Lastflüsse im Übertragungsnetz zu ändern und um damit physikalische Engpässe zu mindern (Verringerung der Einspeisung auf der...
Vertrag zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.
Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.
Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.
Gemessene Zeitreihe des Energieflusses von der Erzeugungseinheit zum Netz.
Ein Systemdienstleistungsverantwortlicher erbringt Systemdienstleistungen im Auftrag eines Netzbetreibers.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Für jeden (Haus-)Anschlusspunkt kann ergänzend zum Netzanschlussvertrag eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
Bedeutet, dass der Zustand eines Netzes dem (n-1)-Kriterium genügt.
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Marktplatz der nationalen Netzgesellschaft zur Beschaffung von Regelenergie und Vorhaltung von Regelleistung.
Recht zur Nutzung von Transportkapazität im Übertragungsnetz, welches in einem Allokationsverfahren vergeben wird.
Sammelbegriff für Anlagenbetreiber, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Sammelbegriff für Anlageneigentümer, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Messung im Netz, welche dem Abrechnungszweck dient. Sie ist von der «Betrieblichen Messung» zu unterscheiden.
Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz für Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Physikalische Abgabe von elektrischer Energie oder Vorhaltung von Leistung in ein Netz am Anschlusspunkt (vgl. Ausspeisung).