Der ANB ist der Beauftragte und Vertreter des ANE; er betreibt und verwaltet das Arealnetz. Der ANB und ANE können die gleiche physische oder juristische Person sein.
Physikalische Abgabe von elektrischer Energie oder Vorhaltung von Leistung in ein Netz am Anschlusspunkt (vgl. Ausspeisung).
Ein an einer Messstelle mit einer messtechnischen Einrichtung erfasster und aufbereiteter Wert (z.B. Spannung, Strom).
Ein Netz wird als vollständiges Netz bezeichnet, wenn kein Betriebsmittel ausser Betrieb ist.
Bedeutet, dass der Zustand eines Netzes dem (n-1)-Kriterium genügt.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Die Seite eines Transformators mit der höheren Betriebsspannung.
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Bruttoproduktion abzüglich Eigenbedarf der Anlage.
Durch die Grenzwerte der Frequenz definierter Bereich, in dem der Regler nicht anspricht. Dieser Begriff bezieht sich auf die Einheit von Primärregler und Maschine.
Zusätzliche Blindleistung die nach dem Prinzip „Können und Vermögen“ auf Abruf von der nationale Netzgesellschaft zur Verfügung gestellt wird.
Maximal bezogene, mittlere Leistung pro Registrierperiode innerhalb einer Ableseperiode (einzelner ¼-h- oder 1-h-Wert bei Lastgängen, Einzelwert bei Leistungsmaxima-Zählern).
Bezeichnet ein Gebiet, in dem die Verpflichtungen der ÜNB hinsichtlich der Fahrplanerstellung aufgrund betrieblicher oder organisatorischer Erfordernisse gelten.
Es werden die drei Zustände Not-Zustand, Blackout-Zustand und Netzwiederaufbau-Zustand unterschieden. Diese Netzzustände sind im Transmission Code definiert.
Zeitraum zur Ermittlung eines Energiewertes. Die Registrierperiode ist ein einheitlich definierter Zeitraum und gilt z.B. für einen Lastgang.
Die betriebliche Messung umfasst die Erfassung von Messdaten für Aufgaben der Betriebsführung (im Unterschied zur Verrechnungsmessung).
Umfasst die Erfassung von Mess- und Zähldaten für Aufgaben der Betriebsführung (nicht der Abrechnung).
Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz für Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Gebiet, für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt.
Technische Einrichtung zur Steuerung von Tarif- und Beleuchtungseinrichtungen sowie zur Abschaltung und Freigabe bestimmter Verbrauchergruppen.
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Erzeugungseinheits- oder Endverbrauchergruppe ermitteltes, charakteristisches Lastprofil.
Recht zur Nutzung von Transportkapazität im Übertragungsnetz, welches in einem Allokationsverfahren vergeben wird.
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Der an einer geeichten Messeinrichtung ab- oder ausgelesene Wert (Rohwert).
Gemessene Zeitreihe des Energieflusses von der Erzeugungseinheit zum Netz.
Bezeichnung eines Messpunktes zur eindeutigen Identifizierung.
Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ÜNB, S-KWB und S-KAB im In- und Ausland, die in der Planung der Ausserbetriebnahmen und im Betrieb vom Netzbetreiber berücksichtigt werden.
Akteur, der Elektrizität aus dem Übertragungsnetz oder dem Verteilnetz entnimmt oder einspeist. Der Netznutzer ist insbesondere für den Abschluss von Netznutzungsverträgen für alle seine Anschlusspunkte zuständig.
Die steuerbare Produktion umfasst im Kontext dieses Konzepts grundsätzlich folgende Kraftwerksarten: Speicher-, Pumpspeicherkraftwerke und Gaskraftwerke. Die steuerbare Produktion ist kraftwerksscharf den Kraftwerksbetreibern zugeordnet.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Eindeutiger Identifikationscode für einen Akteur oder ein Gebiet (Area), welcher von einer von der ETSO bezeichneten Ausgabestelle zugeteilt wird.
Ein Lieferant beschafft von einem oder mehreren Händlern und/oder Erzeugern Energie und ggf. Herkunftsnachweise zur Versorgung seiner Endverbraucher.
Wert, der von der Zähleinrichtung entsprechend gekennzeichnet ist bzw. in der Verarbeitung als nicht plausibel erkannt wird.