Umfasst das Eigene Netz und die Netzelemente des Beobachteten Fremdnetzes ergänzt um die Netzelemente bzw. Äquivalente, die nötig sind, um ein erweitertes Netzmodell für den Netzbetrieb zu erstellen.
Gewährleistet durch präventive (z.B. marktbasiertes Allokationsverfahren für verfügbaren Kapazität des Netzes) und operationelle (z.B. Redispatch, Countertrade, Reduktionen) Massnahmen, dass ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Die steuerbare Produktion umfasst im Kontext dieses Konzepts grundsätzlich folgende Kraftwerksarten: Speicher-, Pumpspeicherkraftwerke und Gaskraftwerke. Die steuerbare Produktion ist kraftwerksscharf den Kraftwerksbetreibern zugeordnet.
Bezeichnet ein Prinzip, dessen Einhaltung den sicheren Netzbetrieb auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiges einzelnes Element des Systems ausgefallen ist.
Bilanzgruppe, in welcher die lastganggemessenen KEV-Anlagen (Anlagen, welche durch die kostendeckende Einspeisevergütung vergütet werden) zusammengefasst sind.
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie und Energie aus Biomasse und aus Abfällen aus Biomasse.
Messgerät, dessen Messdaten im Normalfall für die Abrechnung verwendet werden.