Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.
Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie, bestehend aus einer oder mehreren Erzeugungseinheiten (z.B. Generatoren). Ein Kraftwerk verfügt über einen Netzanschluss. Ein als Synonym verwendeter Begriff ist die Erzeugungsanlage.
Natürliche oder juristische Person, die von einem oder mehreren Kraftwerkseigentümern als Anlagenbetreiber benannt und für den Betrieb eines Kraftwerks zuständig ist.
Ein kraftwerksferner Kurzschluss liegt vor, wenn bei einem dreipoligen Kurzschluss der Anteil des Anfangskurzschlusswechselstromes einer Synchronmaschine oder einer Asynchronmaschine unter dem zweifachen Wert ihres Nennstromes liegt und die Spannung an den Klemmen des Generators nicht unter 80 %...
Ein kraftwerksnaher Kurzschluss liegt vor, wenn bei einem dreipoligen Kurzschluss der Anteil des Anfangskurzschlusswechselstromes einer Synchronmaschine oder einer Asynchronmaschine den zweifachen Wert ihres Nennstromes überschreitet.
Dieser Begriff ist im Transmission Code definiert.
Gebiet der Schweiz, welches mit einer Leistungs-Frequenz-Regelung ausgestattet ist und für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt/begrenzt.
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Grundsatzdokument zur Regelung der zentralen Aspekte der Organisation des Strommarktes Schweiz.
Kommt es auf einer Freileitung zu einem Kurzschluss, entsteht häufig ein Störlichtbogen, der nicht von selbst erlischt. Da durch den Lichtbogen die Fehlerursache häufig beseitigt wird (z. B. ein Ast, der auf die Leitung gefallen ist, verbrennt), führt man eine automatische Wiedereinschaltung durch...