Eigene Anlagen im Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung (Art. 19ff. EnG), d.h. Kraftwerke bzw. Produktionsgesellschaften des Verteilnetzbetreibers mit Grundversorgungsauftrag, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 6 StromVG. Die produzierte Elektrizität gilt dabei als Strom ohne...
Seit 2013 werden Herkunftsnachweise (HKN) über die Herkunft und Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung über 30 kVA erbracht. Für den Endverbraucher sind die Herkunftsnachweise eine Garantie für den auf der Rechnung ausgewiesenen...
Gesamtheit aller Aufgaben eines Netzbetreibers im Rahmen a) des koordinierten Einsatzes der ihm zur Verfügung stehenden Kraftwerke (z.B. zur Einhaltung der Leistungsbilanz, die Frequenzhaltung und das Engpassmanagement) b) der Netzführung (Überwachung, Revisionskoordination, Schalten, Setzen von...
Hierunter wird ein flächenmässig begrenztes, netztechnisch abgegrenztes kleines Teilnetz verstanden, das aus einem schwarzstartfähigen sowie einem oder mehreren inselnetzfähigen Kraftwerken, welche Frequenz, Spannung und Leistung in der Aufbauzelle stabil halten können, und entsprechenden Lasten...
Bezeichnet einen zonenübergreifenden Austausch zwischen zwei Regelzonen, der von den Netzbetreibern zur Minderung physikalischer Engpässe initiiert wird. Im Gegensatz zum Redispatch erfolgt die Umsetzung nicht knotenbasiert mit definierten Kraftwerken.
Wird durch die nationale Netzgesellschaft zur Frequenzhaltung bei primärregelfähigen Kraftwerken beschafft. Primärregelleistung wird in Abhängigkeit der Abweichung der Netzfrequenz von der Sollfrequenz abgegeben.
Automatischer oder von Kraftwerken abrufbarer Einsatz von Elektrizität zur Einhaltung des geplanten Elektrizitätsaustausches und zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebes.
Sammelbegriff für die Betreiber von Netzanlagen oder Teile davon im Übertragungsnetz, in Verteilnetzen, Kraftwerken oder Kundenanlagen resp. Endverbrauchern.
Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.