Differenz der Einspeisung elektrischer Energie in das Netz und der Ausspeisung elektrischer Energie aus dem Netz, abzüglich des Eigenbedarfs der Produktionsanlagen und des Netzbetriebs (Transformierung und Übertragungsverluste). Die ermittelte Verlustenergie wird vom Verteilnetzbetreiber zu...
Als Deckungsdifferenz bezeichnet man die in der Nachkalkulation ermittelte Differenz zwischen den tatsächlich anrechenbaren Netzkosten (Ist-Kosten) und den tatsächlich erzielten Erlösen (Ist-Erlöse) während eines Jahres. Als Referenzzeitraum wird wie bei der Kostenrechnung in der Regel das...
Ein kraftwerksferner Kurzschluss liegt vor, wenn bei einem dreipoligen Kurzschluss der Anteil des Anfangskurzschlusswechselstromes einer Synchronmaschine oder einer Asynchronmaschine unter dem zweifachen Wert ihres Nennstromes liegt und die Spannung an den Klemmen des Generators nicht unter 80 %...
Bezeichnet den anhand der betrieblichen Sicherheitsgrenzwerte beurteilten Betriebszustand des Übertragungsnetzes, bei dem es sich um den Normalen Netzzustand, den Gefährdeten Netzzustand und den Gestörten Netzzustand handeln kann. Im Gestörten Netzzustand werden die drei Zustände Notzustand...
Stellt den Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch in einem Netz mit Hilfe der Turbinenregler sicher. Sie ist eine automatische, dezentrale Funktion des Turbinenreglers, um die Generatorwirkleistungsabgabe als eine Funktion der Frequenzabweichung innerhalb eines synchronen Netzgebietes zu...
Die Kontingentierung besteht in einer mengenmässigen Beschränkung der, bezogen auf eine Referenzperiode, verbrauchten elektrischen Energie. Der Kontingentierung unterstehende Stromkunden haben während einer bestimmten Zeit (Kontingentierungsperiode) nur noch Anspruch auf eine reduzierte Menge...
In diesem Konzept sind grundsätzlich folgende Kraftwerksarten als nicht-steuerbar definiert: Erzeugung aus thermischen Kraftwerken (hauptsächlich Kernkraftwerke); Erzeugung aus Laufwasserkraftwerken; Erzeugung aus Laufstufen in Speicherkraftwerken (Speicherlauf); Erzeugung aus Neuen Erneuerbaren...
Ein benachbarter Systembetreiber (BSYB) kann nur mittels Umformern und eventuell Transformatoren an das Übertragungsnetz angeschlossen werden. In der Schweiz ist nur die SBB ein BSYB.
Der ANB ist der Beauftragte und Vertreter des ANE; er betreibt und verwaltet das Arealnetz. Der ANB und ANE können die gleiche physische oder juristische Person sein.
Elektrizität, die zum Ausgleich der Differenz zwischen dem effektiven Bezug oder der effektiven Lieferung einer Bilanzgruppe und deren Bezug beziehungsweise deren Lieferung nach Fahrplan in Rechnung gestellt wird.
Reine Speicher sind Anlagen, welche mit keinem Endverbraucher verbunden sind und Energie ausschliesslich zu Speicherungszwecken vom Verteilnetz beziehen und diese zeitverzögert am Ort der Entnahme wieder einspeisen.
Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie, bestehend aus einer oder mehreren Erzeugungseinheiten (z.B. Generatoren). Ein Kraftwerk verfügt über einen Netzanschluss. Ein als Synonym verwendeter Begriff ist die Erzeugungsanlage.
Die Produktionsfahrpläne (d-1) der steuerbaren Produktion werden unter Berücksichtigung des Verteilschlüssels Energie je Kraftwerk erstellt Sie enthalten eine Leistungszeitreihe und sind verbindlich.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Der Systemschutzplan fasst vordefinierte Massnahmenpakete und Prozesse des Störungsmanagements zusammen. Diese Massnahmen werden mit den betroffenen Akteuren vorab abgestimmt.
Bezeichnet ein Gebiet, in dem die Verpflichtungen der ÜNB hinsichtlich der Fahrplanerstellung aufgrund betrieblicher oder organisatorischer Erfordernisse gelten.
Aus den ermittelten Netzkosten pro Netzebene- und der Kostenträgerrechnung werden anschliessend die eigentlichen Netznutzungstarife kalkuliert.
Jede automatische, manuelle oder über Fahrplan abgerufene Änderung der Arbeitspunkte der Erzeugungseinheiten, um die Sekundärregelreserve rechtzeitig wiederherzustellen.
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).